Auf konkrete Nachfrage nach Isolationsschäden gab er "gelegentliche Kopfschmerzen" und eine "neuentwickelte Vorliebe für die Dating-Serie Paradise Hotel" an. "Die Haftbedingungen von Anders Behring Breivik stellen eine Verletzung der Menschenrechtskonvention, Artikel 3, dar", teilte das Gericht nun mit. Welche konkreten Auswirkungen das Urteil hat, ist noch nicht klar. Die Richter machten deutlich, dass sie dem Kläger nicht in allen Punkten Recht geben.
Breivik hatte am 22. Juli 2011 in Oslo und auf der Insel Utøya insgesamt 77 getötet, überwiegend Teilnehmer an einem Zeltlager der sozialdemokratischen Jugendorganisation AUF. Er war dafür zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
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