Die demokratische Präsidentschaftskandidatin Kamala Harris hat die Frage unbeantwortet gelassen, ob sie im Falle eines Wahlsiegs den von vielen Ermittlungsverfahren betroffenen Ex-Präsidenten Donald Trump begnadigen würde. Sie werde nicht auf hypothetische Szenarien eingehen, sagte Harris in einem Interview des TV-Senders NBC. Stattdessen sei sie auf die nächsten 14 Tage bis zum Wahltermin am 5. November fokussiert.
Trump wurde in New York wegen unrechtmäßig verbuchter Schweigegeldzahlungen an eine Pornodarstellerin verurteilt, das Strafmaß steht noch aus. Zudem sieht er sich weiteren Verfahren gegenüber, die er bisher aber erfolgreich hinauszögern konnte. Für eine Begnadigung gäbe es einen Präzedenzfall. 1974 begnadigte der Republikaner Gerald Ford seinen Vorgänger Richard Nixon, der als Folge der Watergate-Affäre als erster US-Präsident zurückgetreten war.
Die Republikaner erzürnten sich unterdessen über einen mutmaßlichen Versprecher von Präsident Joe Biden. Er sagte über Trump bei einem Auftritt erst: "Wir müssen ihn einsperren." Nach einer kurzen Pause fügte Biden inmitten von Applaus hinzu: "Ihn politisch einsperren. Ihn aussperren. Das ist, was wir tun müssen." Eine Sprecherin von Trumps Wahlkampfteam forderte Harris auf, sich von Bidens Wortwahl zu distanzieren.
Trump-gewogene Richterin als Justizministerin im Gespräch
Unterdessen berichtete der TV-Sender ABC, dass Richterin Aileen Cannon, die im Juli das Strafverfahren gegen Trump in der Dokumenten-Affäre eingestellt hat, in seinem Umfeld als eine Kandidatin für den Posten als Justizministerin gehandelt werde. Ihr Name finde sich auf einer Liste in Trumps Wahlkampfteam, hieß es unter Berufung auf informierte Personen.
Trump war in der Dokumenten-Affäre im vergangenen Jahr in Miami im Bundesstaat Florida auf Bundesebene angeklagt worden. Ihm wird vorgeworfen, höchst sensible Informationen aus seiner Zeit als Präsident gesetzeswidrig in seinem privaten Anwesen in Mar-a-Lago aufbewahrt zu haben. Sonderermittler Jack Smith versucht, die Einstellung des Verfahrens vor einem Berufungsgericht umzukehren.
Quelle: ntv.de, ino/dpa
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