AzVision berichtet, dass der Pressedienst des EU-Rates Informationen dazu veröffentlicht habe.
Es wurde berichtet, dass der Rat in seinem heute angenommenen Beschluss zu dem Schluss kam, dass die Ukraine die im ukrainischen Mechanismus vorgesehenen notwendigen Bedingungen und Reformen für den Erhalt der zuzuweisenden Mittel geschaffen hat.
Der Rat betonte außerdem, wie wichtig es angesichts der schwierigen Haushaltslage in der Ukraine sei, die Gelder so schnell wie möglich auszuzahlen.
Es ist zu beachten, dass die Ukraine-Fazilität, die am 1. März 2024 in Kraft trat, eine stabile Finanzierung von bis zu 50 Milliarden Euro in Form von Zuschüssen und Darlehen zur Unterstützung des Wiederaufbaus, des Wiederaufbaus und der Modernisierung der Ukraine für den Zeitraum 2024 vorsieht -2027.
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