Zentrale Wahlkommission veröffentlicht Ankündigung zum Vorwahlkampf für die Kommunalwahlen

  17 Dezember 2024    Gelesen: 145
  Zentrale Wahlkommission veröffentlicht Ankündigung zum Vorwahlkampf für die Kommunalwahlen

Die Zentrale Wahlkommission von Aserbaidschan hat eine Ankündigung zum Vorwahlkampf für die bevorstehenden Kommunalwahlen im Land herausgegeben, berichtet AzVision.az.

Der Ankündigung zufolge wird politischen Parteien und Blöcken, die in mehr als der Hälfte der Gemeinden des Landes Kandidaten registriert haben, zur Durchführung eines Vorwahlkampfs kostenlose Sendezeit und Platz für Veröffentlichungen in den Medien zur Verfügung gestellt.

Die Zentrale Wahlkommission wies darauf hin, dass es sich bei den beteiligten Medienunternehmen um die „Öffentliche Fernseh- und Rundfunkgesellschaft“ und die Zeitungen „Aserbaidschan“, „Chalg Gazeti“, „Respublika“ und „Bakinsky rabochiy“ handelt.

Wenn die oben genannten Stellen sowie andere Fernseh- und Rundfunksender und Redaktionen von Zeitschriften Entscheidungen über die Möglichkeit treffen, bezahlte Sendezeit für einen Vorwahlkampf oder Platz für Veröffentlichungen zuzuweisen, muss eine entsprechende Benachrichtigung an die aserbaidschanische Zentrale Wahlkommission gesendet werden.

In dieser Benachrichtigung müssen die Gründe, Bedingungen und Höhe der Zahlung für die Bereitstellung von Sendezeit und Platz für Veröffentlichungen spätestens 30 Tage nach der offiziellen Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung (bis zum 28. Dezember 2024) dargelegt werden.

Die Kommunalwahl findet am 29. Januar 2025 statt.


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