Dem staatlichen Zollausschuss Aserbaidschans wurde die Aufgabe übertragen, die Umsetzung der Bestimmungen des Zuschussabkommens, die in Teil 1 des Dekrets festgelegt sind, nach dessen Inkrafttreten sicherzustellen.
Das Außenministerium wurde beauftragt, die Weltzollorganisation darüber zu informieren, dass die erforderlichen nationalen Verfahren für das Inkrafttreten des Zuschussabkommens abgeschlossen sind.
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