Marcus Prinz von Anhalt muss im Gefängnis bleiben

  28 April 2016    Gelesen: 706
Marcus Prinz von Anhalt muss im Gefängnis bleiben
Der wegen Steuerhinterziehung angeklagte Marcus Prinz von Anhalt darf noch nicht aus dem Gefängnis. Das Tauziehen um seine Untersuchungshaft geht weiter.
Obwohl das Münchner Oberlandesgericht den Haftbefehl gegen den 49-Jährigen außer Vollzug gesetzt hat, darf der Bordellbesitzer das Gefängnis in Augsburg vorläufig nicht verlassen. Grund ist ein fehlender Reisepass, wie eine Augsburger Justizsprecherin und der Anwalt des Angeklagten übereinstimmend berichteten.

Das Landgericht in Augsburg will ab 17. Mai wieder gegen Prinz von Anhalt verhandeln, nachdem der Bundesgerichtshof ein erstes Urteil aufgehoben hat.

Der Mann hatte eine vierjährige Gefängnisstrafe wegen Hinterziehung von mehr als 800.000 Euro bekommen. Er soll unzulässig seine Luxusautos von der Steuer abgesetzt haben. Der BGH monierte die Strafhöhe und verwies den Fall nach Augsburg zurück.

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