Das Landgericht in Augsburg will ab 17. Mai wieder gegen Prinz von Anhalt verhandeln, nachdem der Bundesgerichtshof ein erstes Urteil aufgehoben hat.
Der Mann hatte eine vierjährige Gefängnisstrafe wegen Hinterziehung von mehr als 800.000 Euro bekommen. Er soll unzulässig seine Luxusautos von der Steuer abgesetzt haben. Der BGH monierte die Strafhöhe und verwies den Fall nach Augsburg zurück.
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