Auf diese einmalige Zahlung für die Geisterbahnhöfe haben sich beide Unternehmen laut dem Bericht außergerichtlich geeinigt. Die DB hatte bereits im November Schadensersatz gefordert - allerdings bis zu 70 Millionen Euro. Die Berliner Kanzlei BMH Bräutigam & Partner sei bereits vor Wochen beauftragt worden, eine entsprechende Klage gegen die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg zu formulieren, hieß es damals ebenfalls bei der "Bild am Sonntag".
Laut der Zeitung machen die Bahntöchter DB Netz und DB Station & Service Einnahmeausfälle durch weggefallene Trassenentgelte sowie Instandhaltungskosten zwischen 2012 und der geplanten BER-Eröffnung Ende 2017 geltend.
Die Flughafengesellschaft Berlin, Brandenburg und der Bund lehnten bislang außergerichtliche Einigungen mit Partnerunternehmen des neuen Hauptstadtflughafens ab.
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