Laut der Verordnung werden dem Staatlichen Komitee für religiöse Vereinigungen 550.000 AZN aus dem Reservefonds des Präsidenten für die Restaurierung des Heiligtums bereitgestellt.
Das Finanzministerium wurde beauftragt, die Bereitstellung der bereitgestellten Mittel sicherzustellen, während das Ministerkabinett mit der Lösung der sich aus der Umsetzung der Verordnung ergebenden Fragen betraut wurde.
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