Linke scheitert im Streit um Oppositionsrechte

  04 Mai 2016    Gelesen: 709
Linke scheitert im Streit um Oppositionsrechte
Im Streit um Oppositionsrechte im Bundestag hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt: Ein spezifisches Oppositionsfraktionsrecht enthält das Grundgesetz nicht. Eine Klage der Linksfraktion ist somit gescheitert.
Die kleinen Oppositionsfraktionen im Bundestag haben nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keinen Anspruch auf Stärkung ihrer Rechte. Das oberste deutsche Gericht wies am Dienstag eine Klage der Linken ab. Die Bundestagsfraktion der Linken wollte erreichen, dass angesichts häufiger werdender großer Regierungskoalitionen die Rechte kleiner Oppositionsfraktionen gesetzlich gestärkt werden, um deren Kontrollfunktion effektiver zu machen. Die Partei hatte eine Grundgesetz-Änderung angestrebt.
Dazu sollte auch die Möglichkeit erweitert werden, Gesetze beim Verfassungsgericht überprüfen zu lassen. Der Zweite Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle wies das unter Verweis auf den Wortlaut des Grundgesetzes ab.

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