Die kleinen Oppositionsfraktionen im Bundestag haben nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keinen Anspruch auf Stärkung ihrer Rechte. Das oberste deutsche Gericht wies am Dienstag eine Klage der Linken ab. Die Bundestagsfraktion der Linken wollte erreichen, dass angesichts häufiger werdender großer Regierungskoalitionen die Rechte kleiner Oppositionsfraktionen gesetzlich gestärkt werden, um deren Kontrollfunktion effektiver zu machen. Die Partei hatte eine Grundgesetz-Änderung angestrebt.
Dazu sollte auch die Möglichkeit erweitert werden, Gesetze beim Verfassungsgericht überprüfen zu lassen. Der Zweite Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle wies das unter Verweis auf den Wortlaut des Grundgesetzes ab.
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