Kein Täter. Nur zwei Opfer

  07 Mai 2016    Gelesen: 586
Kein Täter. Nur zwei Opfer
Erstmals hat ein Kölner Gericht versucht, einen sexuellen Übergriff aus der Silvesternacht zu ahnden. Das Urteil ist so unbefriedigend wie unstrittig.
Von Hunderten Frauen, die in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof begrapscht wurden, kann Karin P. als Erste darauf hoffen, dass ihr Peiniger verurteilt wird. Vor dem Kölner Amtsgericht steht an diesem Morgen ein 26-jähriger Algerier, der sich wegen sexueller Nötigung verantworten muss. Er soll einer jener Täter gewesen sein, der P. bedrängt, begrapscht und beraubt haben soll. Doch nach gerade einmal zwei Stunden Verhandlung wird der Richter den Angeklagten weitgehend freisprechen. Das Urteil ist so unbefriedigend wie unstrittig.

Karin P., 54 Jahre alt, muss an diesem Morgen vor Gericht noch einmal aussagen, was ihr schon bei der Polizei unangenehm war: Dass sie zwischen ein und zwei Uhr in der Silvesternacht in der Bahnhofshalle war und auf einmal von Männern umringt wurde. Acht bis zehn seien es gewesen, mindestens, sagt P. Die Männer drängten sich an sie, berührten sie an der Hüfte, am Gesäß und griffen nach ihrem Busen. P. drückte ihre Handtasche an ihre Brust um sich zu schützen. Sie schrie. Kurze Zeit später, als der Pulk von ihr abgelassen hatte, bemerkt P., dass ihr Telefon aus der Jackentasche verschwunden ist und in der Hosentasche das Portemonnaie fehlt.

Bei der Polizei hatte P. zunächst angegeben, sie könne sich nicht an die Gesichter der Täter erinnern. Doch später – einige Monate nach der Tat – legte ihr die Polizei acht Bilder vor. Karin P. zeigte auf das Bild von Farouk B., der nun auf der Anklagebank sitzt.

Bei Farouk B., der in einer Flüchtlingsunterkunft in Kerpen bei Köln wohnt, wurde Karin P.s Handy geortet. Er sagt aus, dass er es für 40 Euro in einem arabischen Café von einem Tunesier gekauft habe, wenige Tage nach Silvester. Dass die Staatsanwaltschaft ihn auch wegen versuchter sexueller Nötigung angeklagt hat, beruht auf der Aussage von Karin P.

Mitangeklagt ist der 23-jährige Abderahemane B., der sich als Bruder von Farouk B. ausgibt, ihm aber nicht ähnlich sieht. Beide bewohnen in Kerpen dasselbe Zimmer. Mitte Dezember wurden sie von der Polizei dabei erwischt, wie sie ein Bügeleisen gegen ein Auto warfen, um dieses aufzubrechen. Auch bei Abderahemane B. wurde ein Handy gefunden, das in der Silvesternacht gestohlen wurde. Zuerst sagte Abderahemane B. aus, er habe es erst Tage nach Silvester gekauft. Doch die Bestohlene hatte das Gerät über ihren Computer geortet und gesehen, dass es sich schon an Neujahr in der Flüchtlingsunterkunft befand. Abderahemane B. sagt nun, er habe das Gerät schon in der Silvesternacht gekauft.

Anklägerin zeigt auf den Falschen

Die Beweise sind dünn. Nur wenn eine der Bestohlenen einen Täter wiedererkennen würde, könnten sie wegen Diebstahls und eventuell auch wegen versuchter sexueller Nötigung verurteilt werden. Der Richter fragt darum Karin P., welchen der beiden Angeklagten sie damals auf den Fotos bei der Polizei erkannt habe. Sie schaut beide an – und zeigt dann auf den falschen. Die andere Zeugin, Konstanze M., kann niemanden erkennen.

Einige Minuten später verurteilt das Gericht die beiden Angeklagten zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Fünf dieser sechs Monate sind für den versuchten Autoaufbruch, der Rest wegen Hehlerei. Sie hätten erkennen müssen, dass die Handys gestohlen waren, als sie sie kauften. Diebstahl oder gar sexuelle Nötigung lassen sich nicht nachweisen.

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