Nach dem erstinstanzlichen Urteil vom Februar 2015 waren sowohl die Anklage als auch die Verteidigung in Berufung gegangen. Schettino war für die Dauer des Berufungsverfahrens auf freiem Fuß geblieben. Zur Urteilsverkündung in dem Berufungsgericht erschien er nicht.
Bei der Havarie der Costa Concordia am 13. Januar 2012 vor der Mittelmeerinsel Giglio waren insgesamt 32 Menschen gestorben, darunter zwölf Deutsche. Das Kreuzfahrtschiff war mit 4.229 Menschen an Bord auf einen Felsen aufgelaufen. Schettino hatte das Schiff als einer der ersten verlassen. Er begründete das damit, dass er von Bord gefallen und zufällig in einem Rettungsboot gelandet sei. Dafür erntete er Hohn und Spott. Im Prozess gab er seiner Besatzung die Hauptschuld an der Tragödie.
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