Noch in der vergangenen Woche war eine Summe von zehn Milliarden Dollar (neun Milliarden Euro) genannt worden. Das beinhaltete auch Zahlungen an die Käufer von VW-Dieselfahrzeugen, die mit der Schummel-Software ausgestattet sind. Volkswagen hat bislang eine Rückstellung von mehr als 16 Milliarden Euro für die Bewältigung des Skandals gebildet.
Ein Bundesrichter in San Francisco hatte den Verhandlungsparteien eine Frist bis zum heutigen Dienstag gesetzt, um den fertigen Plan vorzulegen. Der Konzern verhandelt seit Monaten mit dem US-Justizministerium und anderen Klägern über eine außergerichtliche Einigung. Im April gab es eine Grundsatzvereinbarung, seither wurde über die Details verhandelt.
Kommt diese Vereinbarung zustande, sind die juristischen Probleme der Wolfsburger in den USA jedoch noch nicht vom Tisch. Der von Richter Charles Breyer in San Francisco abzusegnende Plan bezieht sich nur auf die rund 480.000 betroffenen Dieselfahrzeuge mit 2,0-Liter-Motoren. Die ebenfalls betroffenen rund 80.000 Dieselwagen mit 3,0-Liter-Motoren sind nicht abgedeckt.
Volkswagen will Gerichtsverfahren über die Entschädigungen in den USA unbedingt vermeiden, da diese auf noch weit höhere Kosten für den Konzern hinauslaufen könnten. Parallel wird Volkswagen auch in Deutschland und anderen Ländern wegen der Manipulation der Abgaswerte mit Klagen überzogen. Vor dem Landgericht Braunschweig war Volkswagen im November von fast 300 Aktionären auf mehr als drei Milliarden Euro verklagt worden.
Volkswagen hatte im September nach Ermittlungen in den USA eingeräumt, bei Umwelttests von Dieselfahrzeugen die Abgaswerte beschönigt zu haben. Die verbotene Software in den Wagen bewirkt, dass bei den Tests ein niedrigerer Schadstoffausstoß gemessen wird, als er im Normalbetrieb entsteht.
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