Die neue Partnerschaft steht im Konflikt zu den Verfassungen in einzelnen Staaten. Wenn etwa die österreichische Bundesregierung diesen Passus tatsächlich unterzeichnet, bricht sie damit die österreichische Bundesverfassung. In dieser ist als immer noch geltendes Recht die „immerwährende Neutralität“ festgeschrieben. Die Verfassung sieht vor, dass sie nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Nationalrats geändert werden kann.
Die österreichische Bundesregierung müsste also den Nationalrat darüber abstimmen lassen. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit für die Abschaffung der Neutralität ist nach den aktuellen Kräfteverhältnissen in Österreich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen derzeit möglich. Ob eine solche grundlegende Entscheidung allerdings im aufgeheizten Klima der Wiederholung der Bundespräsidentenwahl politisch opportun ist, ist unklar. Die FPÖ hat sich immer klar für die Beibehaltung der Neutralität ausgesprochen. Nach aktuellen Umfragen würde ein neuer Nationalrat keine Zwei-Drittel-Mehrheit mehr für die Abschaffung haben. Die Aussicht auf einen Quasi-Beitritt Österreichs zur Nato über den Umweg der EU könnte zu einer heftigen politischen Kontroverse führen, die am Ende dem FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer den Sieg bei der Wahl bescheren könnte (Video am Anfang des Artikels).
Es ist allerdings auch denkbar, dass Verfassungsjuristen dahingehend argumentieren, dass die österreichische Neutralität im Zuge der Mitwirkung an der Außen- und Sicherheitspolitik der EU ohnehin schon obsolet geworden ist. Diese Argumentation würde allerdings die Bundesverfassung zu einem historischen Dokument ohne rechtliche Bindungskraft degradieren.
In anderen Ländern ist die Lage ähnlich. Besonders in Finnland könnte ein faktischer Nato-Beitritt des Landes zur Nato Russland auf den Plan rufen, wodurch sich die geopolitischen Spannungen weiter verschärfen würden.
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