Dem Bericht zufolge wird die Zentralstelle für Verdachtsmeldungen im Bereich Geldwäsche und Terrorfinanzierung des Bundeskriminalamts (BKA) dem Zoll angegliedert, der dem Bundesfinanzministerium untersteht. Mit der Verlagerung sei eine "Neuaufstellung und Neuausrichtung" verbunden. Zukünftig sollten die FIU-Beamten nicht nur Verdachtsmeldungen entgegennehmen und an Staatsanwaltschaften weitergeben. Die Analysefähigkeiten würden auch gestärkt.
So sollen die FIU-Beamten die Verdachtsmeldungen prüfen und mit Erkenntnissen abgleichen, die sie von verschiedenen Behörden sammeln. Ziel sei es, nur die tatsächlich relevanten Fälle an die Ermittlungsbehörden weiterzuleiten und Strafverfolgung hierdurch zu entlasten. Außerdem könnte durch den Wechsel vom BKA zum Zoll die internationale Zusammenarbeit verbessert werden, da es der Organisationsform in vielen anderen Ländern entspreche.
Nach einer im Februar veröffentlichten Studie, die das Finanzministerium in Auftrag gegeben hatte, werden jährlich in Deutschland über 100 Milliarden Euro gewaschen. Das Geld stammt aus illegalen Quellen wie Drogen- und Menschenhandel und fließt meist in Form von Bargeld in die legalen Bereiche der Wirtschaft – etwa Haus- und Wohnungskäufe, Kunst- und Antiquitätengeschäfte oder auch Restaurants und andere Gewerbebetriebe.
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