Das zahlt Staat Asylberwerbern,wenn sie Deutschland freiwillig verlassen

  23 Oktober 2015    Gelesen: 708
Das zahlt Staat Asylberwerbern,wenn sie Deutschland freiwillig verlassen
Wenn Deutschland Asylbewerber ablehnt, kehren diese meist freiwillig in ihre Heimatländer zurück. Das liegt auch daran, dass sie für die Rückkehr bezahlt werden - und trotz allem wiederkommen dürfen.
Die Zahl der Flüchtlinge, die freiwillig zurückkehren, nimmt massiv zu. Von Januar bis Juli erhielten über das bundesweite Förderprogramm REAG/GARP 13 Prozent mehr Flüchtlinge Geld für die Rückkehr als 2014. Das belegen Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Bundesweit erhielten 15.322 Flüchtlinge von Januar bis Juli Hilfe. Im Jahr 2014 waren es 13.574. Der Bund stellt im Jahr 2015 rund 2,14 Millionen Euro für die Förderung der freiwilligen Ausreise bereit.

Konkret übernehmen Bund und Länder über REAG/GARP die Reisekosten für Flugzeug, Bus und Bahn. Außerdem bezahlen das Sozialamt und andere Behörden die Kosten für die Vorbereitung der Rückfahrt. Dazu fallen:

das Ausstellen eines neuen Reisepasses,

der Visum-Antrag,

Taxi- und Busfahrten zum Flughafen oder zu Interviews im Konsulat.

Außerdem gibt es für die meisten Zielländer eine Reisebeihilfe in Höhe von 200 Euro pro Person. Staatsangehörige, die ohne Visum nach Deutschland eingereist sind, bekommen diese Sonderhilfe nicht. Das betrifft vor allem Asylbewerber aus Mazedonien, Montenegro, Serbien, Bosnien, Moldau und Albanien.

Tags:  


Newsticker