Die Eltern stützten sich bei ihrer Klage auf das Soldatenversorgungsgesetz. Danach steht Hinterbliebenen eine Entschädigung zu, wenn ein Soldat bei der Dienstausübung unter „besonderer Lebensgefahr“ stirbt.
Die aus Geilenkirchen stammende 18-jährige Offiziersanwärterin im Sanitätsdienst der Bundeswehr war in der Nacht zum 4. September 2008 während einer nächtlichen Wache unter ungeklärten Umständen von dem Segelschulschiff in die Nordsee gestürzt und ertrunken.
Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte mit seinem Urteil eine vorhergehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen von Oktober 2014. Das Gericht verwies darauf, dass bei dem Einsatz als Ausguck keine Lebensgefahr bestanden habe, zumal der Seegang in dieser Nacht ruhig gewesen sei. Es sei möglich, dass die junge Frau aus eigener Unvorsichtigkeit ins Meer stürzte, erklärte das Gericht. Da der genaue Unfallhergang nicht zu klären sei, werde die Klage abgewiesen.
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