Ganz so einfach macht die CSU es sich aber nicht, dafür sorgt schon der juristische Sachverstand in den Münchner Ministerien. Wer dem bayerischen Innenminister Joachim Hermann (CSU) genau zuhört, wird schwerlich an der Einschätzung festhalten können, die CSU wolle die Axt an das Grundrecht auf Asyl legen. „Wenn bei einer solchen Obergrenze dann der 200001. Flüchtling aus einem sicheren Drittstaat kommt, dann hat er keinen Anspruch, aufgenommen zu werden“, sagt Herrmann. Sicherer Drittstaat – das ist das rechtliche Schlüsselwort in der Forderung der CSU nach einer Obergrenze.
Nicht das Recht aushebeln, sondern es wieder in Kraft setzen
Sie hält es in der Flüchtlingpolitik – zugespitzt gesagt – gerade nicht mit Hermann Höcherl. Sondern die CSU hat den Artikel 16a des Grundgesetzes fest unter dem Arm geklemmt, der bestimmt, dass sich auf das Grundrecht auf Asyl nicht berufen kann, „wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist“.
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Voraussetzung ist, dass in dem Drittstaat die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Die CSU will, so hat es Seehofer seit dem vergangenen Jahr immer wieder intoniert, gerade nicht das Recht aushebeln, sondern wieder in Kraft setzen. Warum es seiner Partei nicht gelingt, diese Botschaft bei der Forderung nach der Obergrenze ausreichend deutlich zu machen, dürfte nicht nur in kommunikativen Unvermögen liegen.
Merkel: Dublin-Abkommen sei „obsolet“
Wähler, die mit der AfD liebäugeln, könnten nicht uneingeschränkt begeistert sein, wenn sie bemerken, was sich hinter der Obergrenze verbirgt – nämlich ein Vorschlag eines Kontingents zur Flüchtlingsaufnahme jenseits der individuellen Asylrechts.
„Unser Ziel ist ja nicht, auf Dauer auf Schengen, das eine große Errungenschaft für die Freiheit der Menschen ist, zu verzichten, sondern dass die EU-Außengrenzen geschützt werden“, sagt Herrmann.
Schengen ist eine Ortsmarke bei der CSU-Forderung nach einer Obergrenze; die andere Ortsmarke ist Dublin – sprich die Dublin-Verordnung, wonach für Asylverfahren immer das Land zuständig ist, in dem ein Flüchtling zum ersten Mal EU-Boden betritt. In der Mehrzahl der Fälle sind damit EU-Staaten mit einer Schengen-Außengrenze – Italien, Griechenland, Kroatien, Ungarn – für die Verfahren zuständig.
Dieser Mechanismus ist im vergangenen Jahr faktisch außer Kraft gesetzt worden. Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach im Oktober 2015 im Europäischen Parlament davon, das Dublin-Verfahren sei in seiner jetzigen Form „obsolet“ geworden.
Länder mit Außengrenzen entlasten
In manchen EU-Hauptstädten wurden Merkels Worte als Dublin-Requiem verstanden. Sie waren aber als Appell gedacht, das Verfahren wiederzubeleben und fortzuentwickeln – mit einer fairen Verteilung von Flüchtlingen auf alle EU-Länder. Die Länder mit Außengrenzen sollten entlastet werden.
Angesichts der Entwicklung seither – von 160 000 Flüchtlingen, deren Verteilung im vergangenen Jahr verabredet wurde, sind bislang nur rund 4700 umgesiedelt worden – könnten auch besonders glaubensfeste Europäer beginnen, an eine Schengen-Dublin-Wiedergeburt zu zweifeln.
Um so bemerkenswerter ist es, dass die CSU – auch wenn der Eindruck zuweilen ein anderer ist – in dieser Hinsicht noch nicht vom Glauben abgefallen ist. Ihre Obergrenze ist nichts anderes als das Angebot eines deutschen Kontingents von 200000 Flüchtlingen in einem neu aufgesetzten Schengen-Dublin-System.
Kontingent ist begrenzt
Die Frage, die jedem CSU-Politiker gestellt wird – was wird aus dem 200 001. Flüchtling? –, ist damit zumindest aus Sicht der Partei beantwortet. Kommt ein Flüchtling nicht aus einem sicheren Drittstaat, hat er einen Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland, gleichgültig, wie viele vor ihm gekommen sind.
Es wird durch die geografische Lage Deutschlands naturgemäß eine geringe Zahl sein – nur wenigen Flüchtlingen wird es möglich sein, aus einem außereuropäischen Land auf dem Luftweg nach Deutschland zu reisen. Hat ein Flüchtling schon in einem sicheren Drittstaat Aufnahme gefunden, kommt das Kontingent zum Zug – und ein Kontingent ist nach seiner Definition eben begrenzt.
Warum es bei dieser Beschlusslage nicht gelingt, zu einer Verständigung zwischen CDU und CSU zwischen Merkel und Seehofer in der Flüchtlingspolitik zu kommen, gehört zu den Unionsmysterien.
Spiel mit verteilten Rollen?
Am Freitag polterte Seehofer wieder einmal gegen Merkel; ohne eine Verständigung auf eine Obergrenze werde er nicht zum CDU-Parteitag im Dezember fahren, sagte er der Zeitschrift „Spiegel“. Seehofer und der CSU scheint es schwer zu fallen, das Wort Obergrenze durch Kontingent zu ersetzen – möglicherweise, weil dieser Begriff so verstanden werden könnte, dass in jedem Fall 200.000 Flüchtlinge aufgenommen werden sollten, die Obergrenze also zugleich eine Untergrenze wäre.
Die CDU wiederum hält die Forderung nach einer Obergrenze für eine „rückwärtsgewandte Debatte“, die einem Erfolg der Union im Wege stehe, wie es ihr Generalsekretär Peter Tauber formuliert.
Manche vermuten hinter solchen semantischen Gefechten ein Spiel mit verteilten Rollen, um CDU und CSU bei der Bundestagswahl im nächsten Jahr eine möglichst breite Zustimmung zu sichern – das spräche allerdings für ein großes Vertrauen in die Kombinationsgabe der Wähler.
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