Polizei hebt Ausgangssperre wieder auf

  21 September 2016    Gelesen: 740
Polizei hebt Ausgangssperre wieder auf
Fünf Tage nach fremdenfeindlichen Ausschreitungen hebt Bautzen die Sanktionen gegen jugendliche Ausländer auf. Wer sich jedoch nicht an Regeln hält, bekommt weniger Taschengeld.
Nach den jüngsten Auseinandersetzungen mit Rechtsextremen werden in Bautzen Ausgangssperre und Alkoholverbot für unbegleitete, minderjährige Ausländer wieder aufgehoben. Von Mittwoch an dürfen sich die Jugendlichen auch nach 19.00 Uhr wieder in der sächsischen Stadt bewegen und Alkohol trinken.

Ab einem Alter von 16 Jahren dürften sie von ihrem Taschengeld wieder leichte alkoholhaltige Getränke kaufen – genauso wie auch deutsche Jugendliche, hieß es aus dem Landratsamt. „Trotzdem gilt für die Jugendlichen, dass sie laut Hausordnung um 22 Uhr in ihren Heimen sein müssen“, sagte Udo Witschas vom Landkreis Bautzen mit Blick auf die Flüchtlinge. In den Einrichtungen selbst bleibt der Genuss von Alkohol verboten.

Die Einschränkungen hatte die Verwaltung am Donnerstag nach fremdenfeindlichen Ausschreitungen als Sicherheitsmaßnahme für die Jugendlichen deklariert. Zuvor hatten 80 Rechtsextreme 20 Flüchtlinge durch die Stadt gejagt. Laut Polizei hatten die Asylbewerber zunächst Rechtsextreme angegriffen und auch Polizeibeamte attackiert. Im Kreis Bautzen leben derzeit 180 unbegleitete, minderjährige Ausländer.

Der Kreis behält sich vor, bei Jugendlichen, die sich wiederholt nicht an Regeln halten, das Taschengeld in kleineren Abschlägen anzuzahlen. Bisher bekommen sie einmal im Monat eine Summe zur eigenen Verfügung. „Das ist die einzige erzieherische Maßnahme, die wir haben“, sagte Witschas. Gleichzeitig betonte er, bei den auffälligen Jugendlichen handele es sich um Einzelfälle. Nur sechs jugendliche Asylbewerber verstießen immer wieder gegen Vorgaben.

Geregelt ist die Unterbringung und Betreuung durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Über das Landesjugendamt erhält der Kreis Bautzen wöchentliche Zuweisungen. Ankommende Jugendliche gehen durch ein Clearing-Verfahren. „Dazu gehört die Altersfeststellung, ein Gesundheitscheck und die Überprüfung, ob Familien zusammengeführt werden können“, sagte Monique Rex, Leiterin Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD). Im Anschluss erhalten die Jugendlichen einen Amtsvormund.

Ein solcher bestellter Mitarbeiter des Jugendamtes muss sich um 50 unbegleitete Flüchtlinge kümmern und sorgt etwa für Schulanmeldung und Asylantrag. Hinzu kommt ein Sozialarbeiter pro 35 Jugendliche, die im Verwaltungsdeutsch als umA bezeichnet werden - unbegleitete, minderjährige Ausländer.

Polizei bietet Gewaltprävention in Heimen an

Darüber hinaus gibt es in den Unterkünften Sozialarbeiter der jeweiligen Träger. „Bei uns leben derzeit 21 Jugendliche. Sie werden von 14 Angestellten in drei Schichten betreut“, sagte Bernadett Engberg, Leiterin einer Einrichtung in Neukirch/Lausitz. Der Träger des Hauses ist der Verein „Schullandheim Bautzen“. Als Schlüssel kommen in Sachsen auf 24 Kinder zehn Vollzeitstellen.

Auch die Neukircher Jugendlichen freuen sich jetzt wieder über ihren Alltag. „Sie hatten Angst am Montag in die Schule zu gehen“, so Engberg. Der Sozialdienst will gemeinsam mit der Polizei Gewaltprävention in den Heimen anbieten. Zudem kündigte Witschas für den Landkreis an, in allen Einrichtungen zu prüfen, ob ein WLAN-Netz installiert werden kann. Der Bautzener Kornmarkt soll bei den ausländischen Jugendlichen auch so beliebt sein, weil sie dort via Hotpsot ins Internet kommen.


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