Kramer hinterließ einen Abschiedsbrief, der nun von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben veröffentlicht wurde. Adressiert ist er an Bundestagspräsident Norbert Lammert. Der frühere Abgeordnete der Hamburger Bürgerschaft ruft in dem Brief dazu auf, bei einer bevorstehenden Abstimmung nicht für ein Verbot der organisierten Sterbehilfe zu stimmen.
„Ich hadere nicht mit meinem Schicksal"
„Ich bin der Auffassung, dass sich das Recht auf Selbstbestimmung am Ende des Lebens aus dem Grundgesetz und der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ergibt“, schreibt Kramer. Er habe den Freitod gewählt, weil er wegen einer Spinalkanalverengung an vier Halswirbeln in die Lähmung hineinwachse.
Der Mensch könne bei einer schweren Erkrankung nicht gezwungen werden, gegen seinen Willen weiterzuleben, so Kramer. „Ich hadere nicht mit meinem Schicksal, glaube aber zu wissen, dass ich sehr unglücklich werde, wenn ich nicht bald Schluss mache“, schrieb der CDU-Mann darin weiter.
Bundestag will Sterbehilfe neu regeln
Der Bundestag will die Sterbehilfe in Deutschland neu regeln. Vier Gesetzentwürfe werden derzeit diskutiert. Am Freitag, dem 6. November, findet die Schlussdebatte zum Thema Sterbehilfe statt. Bisher gilt: Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar. Wer jemanden auf dessen Wunsch tötet, wird wegen Tötung auf Verlangen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Suizid und Beihilfe zum Suizid sind nicht strafbar. Das heißt, ein Mittel zur Selbsttötung bereitzustellen, das der Betroffene selbst einnimmt, ist erlaubt.
Ebenfalls nicht strafbar ist die Verabreichung starker Schmerzmittel, die durch ihre Wirkung auf geschwächte Organe das Leben verkürzen können, wenn dies dem Willen eines extrem leidenden, sterbenden Menschen entspricht.
Auch passive Sterbehilfe ist erlaubt: Gemeint ist der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen. Laut Bundesgerichtshof dürfen Ärzte die Maßnahmen auch dann abbrechen, wenn der Patient noch nicht kurz vor dem Tod steht. Sie müssen sie abbrechen, wenn der Patient das will.
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