Rainer Wendt: „Unsere Instrumente reichen nicht für Menschen, die den Tod lieben“

  14 Oktober 2016    Gelesen: 567
Rainer Wendt: „Unsere Instrumente reichen nicht für Menschen, die den Tod lieben“
Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Polizeigewerkschaft, sieht die Schuld am Tod des Terroristen Al-Bakr nicht nur bei den Behörden. „Wir müssen uns auf eine völlig andere Bedrohungslage einstellen, mit Menschen die den Tod nicht fürchten“, sagt er im Interview mit Sputnik.
Was haben Sie gedacht, als Sie von dem Suizid Al-Bakrs erfahren haben?

„Das darf doch wohl nicht wahr sein“, habe ich gedacht. Ich bin davon ausgegangen, so wie jeder andere wahrscheinlich auch, dass eine ganz engmaschige und lückenlose Überwachung des Verdächtigen erfolgt sei, und dass so etwas eigentlich deshalb ausgeschlossen ist. Aber jetzt sind wir alle schlauer.

Haben denn die Behörden Ihrer Meinung nach etwas falsch gemacht und wenn ja, dann was? Also formell kann man den Behörden keinen Vorwurf machen, sie haben sich an die Vorschriften gehalten. In solchen Fällen ist es eine ganz normale Vorgehensweise, dass man eine Fallkonferenz macht und dann die Psychologin befragt, welche Einschätzung sie hat. Der Fehler liegt meiner nach Auffassung darin, dass die Einschätzung der Psychologin allein ganz offensichtlich die Überwachungsintensität bestimmt hat. Hier hätte man wegen der besonderen Bedeutung dieses Falls und auch des Tatverdächtigen anders entscheiden müssen. Aber was sagt es über die Psychologin aus, wenn sie jemanden, der ein Selbstmordattentat begehen wollte, als nicht Suizid-gefährdet einstuft? Jemand, der Essen und Trinken verweigert und sich schon an der Elektrik seiner Zelle zu schaffen gemacht hat? Ist man in den Gefängnissen nur auf die Meinung der Psychologin angewiesen oder gibt es dann nicht noch andere Verfahren, die man hätte einleiten müssen?

Nun, sie sind nicht allein darauf angewiesen, die letzte Entscheidung liegt beim Chef der Anstalt. Der hätte meiner Ansicht nach berücksichtigen müssen, dass es sich um einen besonderen Fall handelt. Denn es ist ja eigentlich nur dem Zufall geschuldet, dass ein Amtsrichter die Inhaftierung schon angeordnet hatte, sonst wäre er ja sowieso schon längst in Karlsruhe gelandet, in einer Justizvollzugsanstalt, die wesentlich mehr Erfahrung im Umgang mit solchen Tätern hat.

Ich würde es auch gar nicht alleine auf die Psychologin beziehen. Ich glaube, dass die Instrumente, die wir haben, für die normale Kriminalitätsbekämpfung geeignet sind. In der sich blitzschnell entwickelnden Terrorismusbekämpfung müssen diese Instrumente möglicherweise aber noch einmal überprüft werden. An der einen oder anderen Stelle taugen sie vielleicht auch ganz einfach nicht für Menschen, die den Tod lieben und eigentlich den Tod auch herausfordern. Das bedeutet, die Gefängnisse sind eigentlich gar nicht in der Lage, solche Menschen aufzunehmen?

Nicht nur die Gefängnisse, auch die Gerichte, auch die Polizei selbst hat im Umgang mit solchen Attentätern noch Einiges nachzuholen, in taktischer sowie in strategischer Hinsicht. Wir müssen uns auf eine völlig andere Bedrohungslage einstellen mit Menschen, die den Tod nicht fürchten. Denn womit möchte man solche Menschen noch bedrohen? Die kann man auch nicht mit einem Schusswaffengebrauch oder mit einer Haftstrafe bedrohen — und genau auf diese Entwicklung müssen wir uns einstellen.

Auch was die Gesetze angeht: Es kann nicht sein, dass sie einen Unterschied machen, ob jemand in Strafhaft oder in Untersuchungshaft ist. Es muss obligatorisch sein, dass beispielsweise ein Terrorverdächtiger rund um die Uhr videoüberwacht wird, auch in seiner Zelle. Die vielen Vorgaben, die der Gesetzgeber gemacht hat, waren für andere Fälle vielleicht geeigneter, da kann man einen anderen Schwerpunkt setzen, aber das kann nicht für Terrorverdächtige gelten. Jetzt ist es ja auch schon so, dass die Festnahme misslang, Al-Bakr von Chemnitz nach Leipzig gefahren ist und sich dort am Hauptbahnhof mit anderen Syrern getroffen hat. Wie kann das sein, dass er niemandem aufgefallen ist, obwohl die Polizei zu dieser Zeit bereits alles kontrolliert hat?

Wir haben in ganz Deutschland und darüber hinaus nach diesem Mann gefahndet und natürlich hätte ein engerer Fahndungsring vielleicht auch Erfolg gezeigt. Aber man darf sich auch keine Illusionen machen. Die Videoüberwachung an den Bahnhöfen ist nicht so, dass sie Gesichtserkennungssoftware beinhaltet, die dann Alarm schlägt, wenn ein Täter ins Visier gerät. Soweit sind wir technisch noch nicht aufgestellt und personell sind wir auch nicht in der Lage, sämtliche Nahverkehrszüge, Straßenbahnen und dann auch noch die Straßen zu kontrollieren.

Quelle : sputnik.de

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