Britische Uber-Fahrer sind jetzt offiziell Arbeitnehmer

  29 Oktober 2016    Gelesen: 334
Britische Uber-Fahrer sind jetzt offiziell Arbeitnehmer
Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben - nicht nur für Uber, sondern für die ganze "Gig Economy". Nach Ansicht eines britischen Arbeitsgerichts sind Fahrer des Taxidienstes keine selbstständigen Unternehmer, sondern Angestellte.
Uber darf seine britischen Fahrer nicht mehr wie selbstständige Unternehmer behandeln. Das hat ein Arbeitsgericht in Großbritannien entschieden. Die für den Fahrdienst tätigen Chauffeure kommen damit in den Genuss von Arbeitnehmerrechten: Dazu gehört der gesetzliche Mindestlohn ebenso wie Urlaubstage. Uber hat angekündigt, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.

Zwei Fahrer waren gegen Uber vor Gericht gezogen. Das Unternehmen argumentiert, dass seine Fahrer selbstständig seien, weil sie frei entscheiden könnten, wann sie arbeiten und weil sie deutlich mehr verdienten als den gesetzlichen Mindestlohn. Laut Uber sind allein in Großbritannien mehr als 40.000 Fahrer für den Dienst tätig.

Die Entscheidung könnte über das Unternehmen aus San Francisco hinaus Folgen für die ganze "Gig Economy" haben. Der Begriff bezeichnet einen Wirtschaftszweig, in dem Arbeitskräfte nicht festangestellt sind, sondern für je Auftrag bezahlt werden.

Für Uber ist es nicht die erste Niederlage vor einem europäischen Gericht: 2015 verbot das Landgericht Frankfurt den Fahrdienst Uber Pop. Uber durfte demnach keine Fahrten anbieten, bei denen die Fahrer keine behördliche Genehmigung haben. Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung.

Quelle : spiegel.de

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