Der High Court hatte entschieden, dass die britische Regierung die Brexit-Verhandlungen nur nach Zustimmung des Parlaments starten darf. May hatte angekündigt, den Startschuss für den Ausstieg bis spätestens Ende März geben zu wollen. Dies könnte sich durch das Urteil des Obersten Gerichts allerdings verzögern, eine Blockade ist dagegen unwahrscheinlich.
Die Richter hatten entschieden, dass May nicht befugt sei, ohne Parlamentsvotum den Beginn der Brexit-Verhandlungen zu erklären. Mehrere Briten hatten Klage eingereicht, weil die Regierung ihrer Ansicht nach nicht Artikel 50 der EU-Verfassung aktivieren könne, ohne dass das Parlament in London zuvor darüber debattiert und abgestimmt hat.
Die Briten hatten im Juni mit knapper Mehrheit für den Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Sobald Artikel 50 aktiviert ist, hat Großbritannien zwei Jahre Zeit, mit der EU die Trennungsmodalitäten auszuhandeln. Die Regierung May will gegen die Gerichtsentscheidung Berufung einlegen. Sie hatte bereits angekündigt, an ihrem Zeitplan festzuhalten.
Johnson gibt sich gelassen
Nach Ansicht des britischen Außenministers Boris Johnson wird die Entscheidung des Londoner High Court zum Brexit den Austrittsprozess nicht beeinträchtigen. Der Zeitplan werde nicht durcheinandergeraten, sagte Johnson bei einem Besuch in Berlin.
Johnson widersprach der Hoffnung von Pro-Europäern, der Richterspruch werde den Brexit verhindern. "Man muss anerkennen, dass sich das britische Volk dafür entschieden hat, die EU zu verlassen", sagte der Tory-Politiker. Der Schritt biete große Chancen, dass die deutsch-britischen Beziehungen sogar intensiver werden könnten.
Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier bedauerte erneut, dass London der EU den Rücken kehren wird. Die Entscheidung werde aber selbstverständlich akzeptiert. "Aber eine Hängepartie schadet beiden Seiten", drängte Steinmeier auf einen möglichst schnellen Start der formalen Austrittsgespräche.
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