Gericht bestätigt Soldaten-Entlassung

  30 November 2016    Gelesen: 343
Gericht bestätigt Soldaten-Entlassung
Auf mehreren Bildern zeigt er den Hitlergruß, auf einem Foto sind Hakenkreuz-Chips "für den kleinen Nazi zwischendurch" zu sehen. Grund genug, den Feldwebel-Anwärter fristlos zu entlassen. Mit seiner Klage, alles sei doch nur Satire, kommt er nicht durch.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Entlassung eines Soldaten, auf dessen Handy Bilder mit Nazi-Symbolen gefunden wurden, als rechtens bestätigt. Das Gericht wies die Klage des Feldwebel-Anwärters gegen die Entlassung zurück. Auf seinem Handy waren demnach unter anderem Bilder Adolf Hitlers entdeckt worden.

Gegen den Mann war im März 2014 laut Gericht ein Strafverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet worden. Auf seinem Handy fanden die Ermittler demnach unter anderem die Abbildung eines Personalausweises mit dem Bild Hitlers und einem Hakenkreuz sowie ein weiteres Foto Hitlers mit Hakenkreuzarmbinde und der Aufschrift "Happy Birthday 124 Jahre".

Die Ermittler entdeckten den Angaben zufolge auch das Foto einer Tüte Kartoffelchips in Form von Hakenkreuzen und der Aufschrift "für den kleinen Nazi zwischendurch". Auf anderen Bildern ist der frühere Soldat demnach zu sehen, wie er den rechten Arm zum Hitlergruß hebt.

Alles nur "schwarzer Humor"?

Das Strafverfahren gegen ihn wurde zwar im Mai 2016 eingestellt, doch als Soldat auf Zeit wurde er entlassen. Dagegen legte der Mann Klage ein und begründete dies laut Gericht damit, dass die Nachrichten nur an ihn geschickt worden seien, er diese aber nicht selbst versendet habe. Zudem sei nicht in Betracht gezogen worden, inwieweit die Darstellungen als Satire oder "schwarzer Humor" anzusehen seien. Er habe sich von den Inhalten auch distanziert.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage jedoch ab. Es komme nicht darauf an, ob der Mann die Inhalte auch selbst verbreitet habe, erklärte das Gericht. Er habe mit seinem Verhalten gegen "die Kernpflichten eines Soldaten verstoßen". Dazu gehöre "vor allem die Pflicht zur Loyalität gegenüber dem Staat, seinen Organen und seiner Rechtsordnung sowie die Pflicht, die freiheitliche demokratische Grundordnung anzuerkennen und dafür einzutreten". Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht beantragt werden.

Quelle: n-tv.de

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