Auch ein kleiner Verstoß gegen die Verfassung ist ein Bruch von Grundrechten. Daher erweist es sich im Nachhinein als richtig, dass die Unternehmen gegen die „Enteignung“ durch die Bundesregierung geklagt haben, selbst wenn sie nur einen Teilerfolg reklamieren dürfen. Die damals schwarz-gelbe Bundesregierung hatte 2011 wegen der durch den Tsunami ausgelösten Atomkatastrophe im japanischen Fukushima die Schnellabschaltung von acht deutschen Kernkraftwerken beschlossen und die Laufzeit der verbliebenen Anlagen begrenzt. 2022 soll seither endgültig Schluss sein mit der Stromerzeugung aus Kernspaltung in Deutschland.
Diese Terminsetzung haben die Richter gerügt. Dabei geht es eher um ein technisches Detail. Wegen der Festlegung eines verbindlichen Enddatums für jedes Kraftwerk sind RWE und Vattenfall nicht mehr in der Lage, ihnen zuvor vertraglich zugesicherte Strommengen zu erzeugen. Eon hingegen kann die dem Konzern im Jahre 2002 beim „ersten Atomausstieg“ zugesicherten Strommengen noch an den Markt bringen. Darin erkennen die Richter eine doppelte Benachteiligung der beiden anderen Wettbewerber: Erstens werde das Gebot der Gleichstellung verletzt, zweitens würden sie in der Wahrung ihrer Eigentumsrechte beschränkt. (Der Atomkonzern EnBW besitzt als öffentlich-rechtliches Unternehmen kein Klagerecht.)
Noch einen Missgriff halten die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber vor: Er müsse die Konzerne für jene Investitionen entschädigen, die sie nach der Verlängerung der Laufzeiten 2010 bis zur abrupten Kehrtwende im Frühjahr des folgenden Jahres in ihre Anlagen unternommen hätten. Dazu gehören Ausgaben für Brennelemente, die sie im Vertrauen auf lange Laufzeiten geordert hatten. Solche Kosten muss der Staat den Konzernen bis Mitte 2018 „angemessen“ erstatten.
Das Urteil dürfte in der unterlegenen Bundesregierung keine Schockwellen auslösen. Denn von Entschädigungszahlungen bis zu 19 Milliarden Euro wird nach diesem Urteil niemand mehr reden. Den weitreichenden Vorwurf, mit der plötzlich verfügten „enteignungsgleichen“ Zwangsabschaltung seien Eon, RWE und Vattenfall Erlöse in zweistelliger Milliardenhöhe entgangen, wischten die Richter vom Tisch.
Niemand weiß heute, wie hoch die Rechnung ausfallen wird, die die Atomkonzerne der Regierung präsentieren können. Doch dürfte sie, wenn überhaupt, eher im sehr niedrigen einstelligen Milliardenbereich liegen. Die Kurssprünge, die Aktion von Eon und RWE am Dienstag an der Börse vollzogen, waren aller Wahrscheinlichkeit nach stark übertrieben. Denn unklar ist auch, ob die große Koalition nicht im Vorgriff auf die zu erwartende Rechnung die Konzerne bei anderen offenen Fragen zusätzlich zur Kasse bittet. So hält die SPD nichts davon, die Sondersteuer auf Brennelemente Ende des Jahres auslaufen zu lassen. Zudem ist noch nicht abschließend geklärt, wie hoch die Einzahlung der Atomkonzerne in den staatlich gemanagten Fonds zur Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung der Atomaltlasten ausfällt. Ob es bei den bisher festgelegten 23,3 Milliarden Euro bleibt?
Das Gericht hat eine andere Lösung skizziert. Es müsse kein Geld fließen, sagte Vizepräsident Ferdinand Kirchhoff. Der Staat könnte auch die Laufzeiten der
Kernkraftwerke verlängern und den Betreibern so die Möglichkeit geben, den Schaden auszugleichen. Das wäre eine elegante Möglichkeit, den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen. Und es hülfe außerdem , die Kosten für die Stabilisierung des Stromnetzes in Millionen-, wenn nicht Milliardenhöhe im Schach zu halten, die wegen des Abschaltens der Kernkraftwerke im Süden entstehen. Indes scheint es abwegig, dass die Verantwortlichen so viel ökonomischen Sachverstand walten lassen, geht es doch das heikle „Atom-Thema“.
Das Urteil bedeutet eine Zäsur. Die verfassungsrechtlichen Fragen rund um den Atomausstieg, der selbst nicht in Zweifel gezogen wurde, dürften damit abschließend geklärt sein. Auch der Rechtsstreit um die Lagerung des Atommülls sollten mit dem Finanzierungsgesetz binnen weniger Monate eingestellt werden. Bleibt noch das Verfahren vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington, wo Vattenfall eine Entschädigung von beinahe 5 Milliarden Euro erstreiten will. Das Karlsruher Urteil zieht indes nicht nur einen Schlussstrich unter erbitterte Rechtsstreite um den deutschen Atomausstieg, es wirkt auch in die Zukunft: Wer immer auf den Atomausstieg jenen aus der Kohle folgen lassen will, wird an diesem Urteil nicht vorbeikommen.
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