Bundestag beschließt bessere Betreuung Todkranker

  05 November 2015    Gelesen: 569
Bundestag beschließt bessere Betreuung Todkranker
Schwerstkranke Menschen sollen am Ende ihres Lebens eine bessere Betreuung erhalten. Vor der Entscheidung zur Sterbehilfe verabschiedete der Bundestag mit breiter Mehrheit ein Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung. Vorgesehen sind unter anderem höhere Zuschüsse für stationäre Kinder- und Erwachsenen-Hospize. Es geht aber auch darum, Versorgungslücken bei der Sterbebegleitung auf dem Lande zu schließen.
"Wir wollen Menschen überall dort gut begleiten, wo sie sterben - zu Hause, in Pflegeheimen, in Krankenhäusern, in Hospizen", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) im Parlament. Künftig sollen Patienten besser über die Möglichkeiten der Palliativmedizin aufgeklärt werden und einen Anspruch auf umfassende Beratung haben. Viele Menschen wüssten nicht, welche Möglichkeiten die Palliativmedizin heute biete, sagte Gröhe.

Mehr Geld gibt es für Kinder- und Erwachsenen-Hospize. Dafür wird der Mindestzuschuss der Krankenkassen erhöht. Derzeit noch unterdurchschnittlich finanzierte Hospize erhalten so einen höheren Tagessatz für jeden betreuten Versicherten. Er steigt von derzeit 198 Euro auf 261 Euro im kommenden Jahr. Zum anderen tragen die Krankenkassen künftig 95 Prozent statt wie bisher 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten.

Gestärkt werden sollen auch die Palliativbetreuung in der häuslichen Krankenpflege und die Sterbebegleitung in Pflegeheimen. Es dürfe nicht sein, dass sterbende Menschen aus Pflegeheimen in Krankenhäuser gebracht werden, weil die Heime keine angemessene Palliativversorgung gewährleisten könnten, sagte Gröhe. "Wir wollen, dass Menschen überall in diesem Land die Hilfe erfahren, die sie brauchen."
Auch die Opposition sprach von einem wichtigen Schritt zu einer besseren Versorgung in der letzten Lebensphase. Die Linke will darüber hinaus aber einen Rechtsanspruch für alle auf gute Versorgung. Die Grünen forderten vor allem mehr Personal.
Ähnlich äußerte sich der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). "Wenn wir keine bessere Personalausstattung in den Pflegeheimen bekommen, wird am Ende für diejenigen die Zeit fehlen, für die das Gesetz konzipiert wurde: die Sterbenden", erklärte Verbandschef Bernd Meurer.

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), Lukas Radbruch, lobte die Neuregelung. Es gebe viele Lücken in der Palliativversorgung, "die dringend geschlossen werden müssen".

Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe, verwies darauf, dass die Palliativmedizin angesichts der demographischen Entwicklung in Deutschland an Bedeutung gewinnen werde. "Wir leben in einer alternden Gesellschaft und die Zahl der altersbedingten, schweren Krankheiten wird weiter ansteigen." Damit steige auch der Versorgungsbedarf.

Die Palliativmedizin zielt darauf ab, sterbenskranken Menschen die letzte Lebensphase zu erleichtern - insbesondere durch Schmerztherapien, aber auch durch psychosoziale Betreuung. Mit der Verbesserung der Sterbebegleitung reagiert die Bundesregierung auch auf die Debatte um die Sterbehilfe. Beklagt wird oft, dass viele Menschen mangels entsprechender Angebote bisher nicht in dem Rahmen - beispielsweise möglichst schmerzfrei und zu Hause - sterben können, den sie sich wünschen. Über eine mögliche gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe stimmt der Bundestag am Freitag ab.

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