Gefeuerte muslimische Lkw-Fahrer gewinnen vor Gericht

  06 November 2015    Gelesen: 806
Gefeuerte muslimische Lkw-Fahrer gewinnen vor Gericht
Ein Gericht in den USA hat entschieden: Zwei muslimische Lkw-Fahrer haben das Recht, die Auslieferung von Bier aufgrund ihres Glaubens zu verweigern. Den beiden war von ihrem ehemaligen Arbeitgeber deswegen gekündigt worden. Die Equal Employment Opportunity Commission zog für sie vor Gericht und beschuldigte diesen der religiösen Diskriminierung. Mit Erfolg - die Bundesbehörde konnte für das Duo ganze 240.000 US-Dollar Schadenersatz erzielen.
Die beiden Muslime waren bei Star Transport Inc., einer Spedition in Morton, Illinois, angestellt. Nach Einschätzung der EEOC habe das Unternehmen jedoch die religiösen Rechte seiner Mitarbeiter verletzt, indem es sich geweigert habe, deren Einwände gegen eine Abgabe alkoholischer Getränke anzuerkennen.

Mahad Abass Mohamed und Abdkiarim Hassan Bulshale, beide somalischer Herkunft, waren Jahr 2009 entlassen worden, nachdem sie sich geweigert hatten, Bierlieferungen für das Unternehmen zu machen, berichtet der Washington Examiner. Berufen hatten sich die zwei Angestellten auf die Regeln des Islams. Gläubigen Muslimen sei demnach der Konsum bzw. sogar der Kontakt mit jedem alkoholischen Getränk untersagt.

Die EEOC argumentierte, dass das Unternehmen die beiden Lkw-Fahrer leicht hätten neu einteilen können. Dies sei allerdings nicht geschehen. Deshalb verklagte die Bundesbehörde das Unternehmen wegen religiöser Diskriminierung. Die Jury sprach Mohamed und Bulshale nun jeweils 20.000 US-Dollar Schadenersatz und jeweils 100.000 US-Dollar Strafschadenersatz zu.

Die U.S. Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) ist eine Bundesbehörde in den Vereinigten Staaten mit dem Auftrag, Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf zu beenden. Die EEOC geht Beschwerden von Diskriminierung nach, die auf dem ethnischen Hintergrund, der Religion, dem Geschlecht, dem Alter oder einer eventuellen Behinderung beruhen, sowie auch Beschwerden, wenn die Aufdeckung oder Berichterstattung über eine diskriminierende Praxis zu Gegenmaßnahmen geführt hat. Weiterhin hat die Kommission die Aufgabe, Anklage zu erheben zugunsten der möglichen Opfer gegen Arbeitnehmer oder als Schlichtungsstelle zu dienen in dem Fall, der Vorwurf richte sich gegen eine Bundesbehörde.

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