Bundesländer stellen sich auf Niederlage ein

  02 Januar 2017    Gelesen: 698
Bundesländer stellen sich auf Niederlage ein
Die Hoffnung schwindet, dass das Bundesverfassungsgericht die NPD verbietet - offenbar auch in den Bundesländern. "Es kann sehr gut sein, dass wir verlieren werden", heißt es laut einem Bericht.
Auch die Bundesländer rechnen einem Bericht zufolge nicht mehr mit einem Verbot der rechtsextremen NPD. Ein Erfolg des Verbotsverfahrens in Karlsruhe gelte als eher unwahrscheinlich, berichtete die "Berliner Zeitung" unter Berufung auf informierte Kreise. "Wir sind nicht wahnsinnig optimistisch", zitierte die Zeitung eine Quelle. "Es kann sehr gut sein, dass wir das verlieren werden."

Es sei zwar nicht zu bestreiten, dass die NPD "ideologisch eindeutig verfassungswidrig" sei, sagte der Informant weiter. Die Richter würden aber vermutlich zu der Einschätzung gelangen, dass die NPD zu unbedeutend sei, um sie verbieten zu müssen.

Die "Bild"-Zeitung hatte zuvor berichtet, dass auch die Bundesregierung keine Hoffnung mehr auf ein Verbot der rechtsextremen NPD durch das Bundesverfassungsgericht habe. Die Regierung kommt demnach in einer internen Analyse zu der Einschätzung, dass die NPD in ihrem politischen Wirken und durch ihre ausbleibenden Wahlerfolge "nicht die Schwelle zur Gefährdung überschritten" habe.

Das Bundesverfassungsgericht werde nach Einschätzung der Bundesregierung bei seiner Urteilsbegründung auch auf die bisherige Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Rücksicht nehmen, hieß es in dem Bericht weiter.

Am 17. Januar wollen die Karlsruher Richter ihr Urteil fällen

Die Vorgaben aus Straßburg sind heikel: Danach reicht es nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Ziele hat und bestrebt ist, diese zu verwirklichen. Die Richter müssten darüber hinaus besonders begründen, warum ein Verbot notwendig ist - und die Existenz der Partei nicht einfach ertragen werden kann. Die NPD hat bereits angekündigt, im Falle eines Verbots vor den EGMR zu ziehen.

Der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Papiers wenige Wochen vor der Urteilsverkündung ist brisant. Anfang März hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts drei Tage lang öffentlich verhandelt und unter anderem Innenminister, Verfassungsschützer und Polizisten zur NPD befragt.

Seitdem ist so gut wie nichts über die anschließenden Beratungen der Richter nach außen gedrungen - ob das Gericht der Argumentation des Bundesrats für ein NPD-Verbot folgt, ist deshalb schwer abzusehen. (Lesen Sie hier mehr zu den Risiken des NPD-Verbotsverfahrens.)

Dem Antrag des Bundesrats hatte sich die damals regierende schwarz-gelbe Koalition nicht angeschlossen, sondern die Länder lediglich bei der Beweissammlung unterstützt. Der Bundesrat hatte Ende 2013 im Auftrag der Bundesländer in Karlsruhe eine Klage mit dem Ziel eingereicht, die NPD als verfassungswidrige Partei verbieten zu lassen. Die Bundesregierung schloss sich dem Verbotsantrag der Länder nicht mit einem eigenen Antrag an. Der Bund unterstützte die Länder jedoch bei ihrer Beweissammlung für den Verbotsantrag. Offiziell wurde dieser Schritt damit begründet, dass ein zusätzlicher Antrag nicht erforderlich sei. Vor allem die fünf FDP-Minister hielten den Gang vor das Bundesverfassungsgericht für falsch.

Das Bundesverfassungsgericht will am 17. Januar sein Urteil in der Sache verkünden.

Quelle : spiegel.de

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