Erklärung des Außenministeriums in Bezug auf das ``Referendum`` in Berg Karabach

  14 Februar 2017    Gelesen: 691
Erklärung des Außenministeriums in Bezug auf das ``Referendum`` in Berg Karabach
Das illegale "Referendum", das Armenien in den vorübergehend besetzten Gebieten Aserbaidschans beabsichtigt, ist ein klarer Verstoß gegen die Verfassung Aserbaidschans sowie die Normen und Grundsätze des Völkerrechts und hat daher keine Rechtsgültigkeit ,heißt es in einer Erklärung des aserbaidschanischen Außenministeriums am 14. Februar.

"Nach den Pressemitteilungen am 20. Februar 2017 plant Armenien, ein sogenanntes" Referendum über Verfassungsänderungen "in den vorübergehend armenisch besetzten Gebieten Aserbaidschans, durchzuführen", heißt es in der Erklärung.

Das Außenministerium von Aserbaidschan wiederholt, dass das illegale Regime, das Armenien in den vorübergehend besetzten Gebieten Aserbaidschans gegründet hat, letztlich nichts anderes als das Produkt von Aggression und Besatzung ist.

"Es steht unter militärischer, politischer, finanzieller und sonstiger Unterstützung und Kontrolle der armenischen Führung , wie es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 16. Juni 2015 über den Fall ``Chiragov und andere gegen Armenien`` bestätigt hat.

Das Außenministerium betonte, dass dieser provokative Schritt sowie die Versuche Armeniens, den Namen der integralen Region Aserbaidschans Berg-Karabach- zu ändern, eine weitere klare Manifestation sind, dass Armenien nicht wirklich daran interessiert ist, eine politische Lösung des bewaffneten Konflikts zu suchen.

"Stattdessen verfolgt Armenien den Weg der Eskalation, unternimmt konsequente Maßnahmen zur Konsolidierung der Ergebnisse seiner Besatzungspolitik und zur Aufrechterhaltung eines unannehmbaren und nicht nachhaltigen Status quo, untergräbt die Bemühungen um eine friedliche Lösung des Konflikts, verändert illegal die demografische, kulturelle und physischen Charakter der besetzten Gebiete, beschäftigt sich mit wirtschaftlichen und anderen Aktivitäten, einschließlich der Ansiedlung der armenischen Bevölkerung in diesen Gebiete mit dem Ziel, eine fait accompli Situation anzuwenden. Durch solche Aktionen unterminiert Armenien auch den regionalen und internationalen Frieden und die Sicherheit ", so die Erklärung.

"Die prinzipielle Grundlage für die Beilegung des Konflikts wurde in den Resolutionen 822 (1993), 853 (1993), 874 (1993) und 884 (1993) der Vereinten Nationen sowie in der Resolution 62/243 der Generalversammlung der Vereinten Nationen (2008 ) bekräftigt, die die Gewaltanwendung gegen Aserbaidschan und die Besetzung seiner Territorien verurteilen und die Souveränität und territoriale Integrität Aserbaidschans und die Unverletzbarkeit seiner international anerkannten Grenzen wieder bestätigen ", heißt es in der Erklärung. "In diesen Resolutionen bekräftigte der UN-Sicherheitsrat, dass die Berg Karabach-Region ein integraler Bestandteil Aserbaidschans sei und forderte einen sofortigen, vollständigen und bedingungslosen Rückzug der Besatzungstruppen aus allen besetzten Gebieten Aserbaidschans."

Das Außenministerium wies darauf hin, dass das illegale "Referendum" eine klare Verletzung der Verfassung der Republik Aserbaidschan und der Normen und Grundsätze des Völkerrechts darstelle und daher keine Rechtsgültigkeit habe.

"Dieses s.g " Referendum" wird auch in den besetzten Gebieten unter dem Umstand durchgeführt, der durch die Gewaltanwendung gegen die territoriale Integrität Aserbaidschans durch Armenien und begleitet von der berüchtigten Praxis der ethnischen Säuberung und anderer eklatanter Verletzungen der Normen und Grundsätze des Völkerrechts gegründet wurde ".

Das aserbaidschanische Außenministerium fordert die internationale Gemeinschaft auf, dieses gefälschte illegale "Referendum" -abzulehnen,politisch und diplomatisch Druck auf Armenien auszuüben, damit Armenien seine vergeblichen Versuche, sein eigenes Volk und die internationale Gemeinschaft zu täuschen, aufzugeben ,sowie seine Besatzungspolitik und die Annexion aufzuhören, konstruktiv am Konfliktlösungsprozess teilzunehmen und seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen.

Adil
AzVision.az

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