Albert Schäffer
Autor: Albert Schäffer, Politischer Korrespondent in München.
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Diese zeitliche Begrenzung will die CSU-Staatsregierung streichen. Sie beruft sich auf Artikel 104 des Grundgesetzes, der für eine Freiheitsentziehung eine richterliche Anordnung vorschreibt, aber auch keine zeitliche Höchstdauer vorsieht. Nach dem Willen der Staatsregierung soll ein Richter die Dauer des Präventivgewahrsams in jedem Einzelfall festlegen. Die Entscheidung soll sich am Zweck der Gewahrsamsanordnung und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientieren. Allerdings will die Staatsregierung bei der erstmaligen Anordnung eines Präventivgewahrsams eine Höchstdauer von einem Jahr vorschreiben.
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Die Dauer des Präventivgewahrsams ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt – von wenigen Tagen über eine Dauer von vierzehn Tagen (neben Bayern auch in Baden-Württemberg) bis zu den offenen Regelungen in Bremen und Schleswig-Holstein, auf die sich die CSU-Staatsregierung beruft. In allen Fällen sind richterliche Anordnungen und Überprüfungen vorgeschrieben. Der bayerische Vorstoß ist Teil eines umfassenden Sicherheitspakets, mit dem die Regierung die Überwachung gefährlicher Personen verstärken will; dazu soll auch die präventive Anordnung gehören, dass eine Person, die als Gefährder eingeschätzt wird, eine elektronische Fußfessel tragen muss.
Die bayerischen Grünen kritisierten am Dienstag den Vorschlag der Staatsregierung scharf: „Im verzweifelten Bemühen, die AfD rechts zu überholen, und vor lauter Angst vor einer Wahlniederlage tritt die CSU die Demokratie in Bayern mit Füßen“, sagte die Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Landtag, Katharina Schulze. „Die Vorstellung der CSU, man könne Menschen auf unbegrenzte Zeit wegsperren, ist beängstigend und verfassungswidrig“, hob Schulze hervor, die auch innenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist.
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