Durch die im Internet verbreiteten Bilder seien bei einem Luftangriff getöteten IS-Kämpfer bewusst in ihrer Totenehre verletzt und herabgewürdigt worden, urteilte Richter Clemens Brandt. Damit beging K. ein Kriegsverbrechen. Der Sprecherin zufolge glaubte das Gericht nicht, dass der damalige Oberleutnant K. auf Befehl gehandelt habe. Vielmehr habe der Mann unter Gruppendruck gestanden.
Tatwiederholung unwahrscheinlich
Neben der Geständigkeit rechnete der 2. Strafsenat dem Angeklagten auch die vergangenen sechs Monate in Untersuchungshaft unter verschärften Bedingungen an. Des Weiteren ging das Gericht davon aus, dass es sich um eine einmalige Tat handelte und von dem Verfahren ein deutliches Warnsignal an K. ausgegangen sei. Der verheiratete Mann wurde nach dem Urteilsspruch in die Freiheit entlassen.
Der in Bagdad geborene Flüchtling hatte sich im März 2015 nahe der irakischen Stadt Tikrit mit den Köpfen der IS-Kämpfer fotografieren lassen. Diese waren zuvor vom Kommandeur einer verbündeten Milizeneinheit abgeschlagen worden. Das Gericht betrachtete während der Beweisaufnahme neben dem Bild auch ein Handyvideo von der Szene.
K. war mit seiner Ehefrau im Dezember 2015 nach Deutschland gekommen. Im August 2016 wurde er nach einer Anzeige festgenommen. Das Gericht würdigte, dass K. kein Terrorist sei, sondern sich den Regierungstruppen im Kampf gegen die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen hatte. Vor seiner Festnahme stand K. nach eigenen Angaben kurz vor der freiwilligen Rückkehr in die Heimat.
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