Erneut 15 abgelehnte Afghanen abgeschoben

  28 März 2017    Gelesen: 855
Erneut 15 abgelehnte Afghanen abgeschoben
Entgegen aller Kritik an den Abschiebeflügen nach Afghanistan werden 15 weitere abgelehnte Asylbewerber aus Deutschland ausgeflogen. Am Morgen landen sie in Kabul. Derweil verteidigt Bayerns Innenminister Herrmann diese Praxis als zulässig.
Erneut ist eine Gruppe abgelehnter Asylbewerber nach Afghanistan abgeschoben worden. Am Morgen landeten 15 junge Männer mit einem Flugzeug, das am Vorabend aus München abgeflogen war, in der afghanischen Hauptstadt Kabul, wie das bayerische Innenministerium mitteilte. Bei vier Sammelabschiebungen seit Dezember sind nun 92 zumeist junge Männer nach Afghanistan zurückgeflogen worden. Neben Bayern beteiligten sich an der Rückführungsaktion auch die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.

Bei den 15 abgeschobenen Flüchtlingen handelte es sich laut bayerischem Innenministerium ausnahmslos um alleinstehende Männer. Einige von ihnen seien in ihrem Gastland auch straffällig geworden, hieß es. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kündigte an, dass sich Bayern weiter an Abschiebungen des Bundes nach Afghanistan beteiligen werde. Die "Bewertung der aktuellen Sicherheitslage durch die Bundesregierung" lasse "Rückführungen in gesicherte afghanische Provinzen zu", erklärte der Minister.

Das Verhalten einiger anderer Bundesländer, die einen pauschalen Abschiebestopp nach Afghanistan verfügt haben, kritisierte Herrmann erneut als rechtswidrig. Bedrohungen durch radikale Kräfte seien nicht allein ein Problem Afghanistans, sondern auch in vielen Teilen der Welt allgegenwärtig. Die Abschiebungen sind nach wie vor umstritten, weil sich in Afghanistan der Konflikt zwischen Regierung und islamistischen Taliban verschärft hat und es landesweit immer wieder Gefechte und Anschläge gibt.

In den kommenden Monaten wird sich wohl auch das Bundesverfassungsgericht mit mindestens vier Beschwerden abgelehnter Asylbewerber befassen, die sich gegen ihre Abschiebung nach Afghanistan wehren. In drei Fällen hatten die Verfassungsrichter die unmittelbar bevorstehende Abschiebung quasi in letzter Minute im Eilverfahren gestoppt. Eine Grundsatzentscheidung ist aber eher nicht zu erwarten. Die Richter dürften vielmehr die Umstände im jeweiligen Einzelfall prüfen.

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