„Eine derartige Regelung kann dem Schutz der Kinder zuwiderlaufen, insbesondere wenn aus der Verbindung bereits Kinder hervorgegangen sind“, so Niewisch. Solche Ehen sollten „differenziert betrachtet werden“.
Es sei „nicht gerechtfertigt, im Ausland geschlossene Ehen unter Jugendlichen generell unter den Verdacht eines Verstoßes zu stellen“.
Beim Kinderschutzbund des Bundeslandes sorgte die Kritik der Grünen-Politikerin für Unverständnis: „Die UN-Kinderrechts-Konvention regelt eindeutig, dass eine Ehe erst ab 18 gültig ist“, betonte Verbandschef Johannes Schmidt in einem Gespräch mit der NWZ. Dies gelte auch für Paare, die aus ihrem Heimatland geflüchtet sind und dafür Ehen geschlossen haben: „Die Flucht ist zu Ende und die Kinderehe beendet.“
Laut der SPD-Juristin Andrea Schröder-Ehlers sind Kinderehen nicht zu rechtfertigen – man sei in jeder Hinsicht verpflichtet, Kinder und Jugendliche zu schützen.
„Was gibt es noch zu differenzieren, wenn junge Mädchen als Kinderbräute älteren Männern sexuell ausgeliefert und ihrer Kindheit beraubt werden?“, fragt CDU-Fraktionschef Björn Thümler. Die Gesinnung der Justizministerin sei einfach „skandalös“.
Eine Justizministerin, die unter dem Deckmantel der Ehe einen Kindesmissbrauch „auch nur im Ansatz“ dulde, „muss sich fragen lassen, ob sie für das Amt die richtige Besetzung ist. Für falsch verstandene Toleranz darf kein Platz sein.“
Zur gleichen Zeit berichtet die „Rheinische Post“, das Düsseldorfer Jugendamt habe „zum Wohl“ einer 15-Jährigen ihr die Ehe erlaubt.
„Weil die Verbindung zu dem 19-Jährigen freiwillig und aus Liebe geschlossen wurde. Weil das Baby vom Vater getrennt würde und die Vaterschaft noch einmal neu anerkannt werden müsste. Und weil wir uns immer am Wohl der 15-Jährigen orientieren“, rechtfertigt Matthias Ditges vom Düsseldorfer Jugendamt die Entscheidung.
Quelle : sputnik.de
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