Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar entschieden, die NPD nicht zu verbieten. Die Karlsruher Richter deuteten aber an, dass die Partei von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden könnte. Dafür sprachen sich kürzlich alle 16 Länder im Bundesrat aus. De Maizière macht nun entsprechende Vorschläge, wie das umgesetzt werden kann.
"Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat bei der Verkündung des Urteils im NPD-Verbotsverfahren Handlungsspielräume des verfassungsändernden Gesetzgebers bei der Parteienfinanzierung angedeutet", sagte de Maizière. Das Innenministerium habe "in enger Abstimmung" mit Justiz- und Finanzministerium geprüft, "wie diese Spielräume genutzt werden können".
Um die NPD von staatlichen Geldern auszuschließen, wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig.
Zu der nun von de Maizière ergriffenen Initiative hieß es aus dem Innenministerium, dass Gesetzesinitiativen im Bereich des Wahl- und Parteienrechts nach der Staatspraxis formell nicht vonseiten der Regierung ergriffen würden, sondern aus dem Parlament selbst. "Die Formulierungshilfe dient der Unterstützung einer solchen parlamentarischen Initiative."
Aufsehen um Vorgehen der Stadt Büdingen
Für Aufsehen sorgte jüngst die hessische Stadt Büdingen. Sie hatte Ende Januar in einem bundesweit wohl einmaligen Schritt verfügt, dass "Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen" von den Zahlungen ausgenommen sein sollen. Das heißt: Der NPD-Fraktion im Stadtparlament wurden die Mittel entzogen.
Dagegen klagte die NPD - und bekam jetzt vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) recht. Aus Sicht der Richter verstößt die Satzungsänderung gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch in die Ausübung des freien Mandats eingegriffen werde.
Quelle : spiegel.de
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