Vor der eigentlichen Wahl finden parteiintern Vorwahlen statt, bei denen die großen Parteien ihre Kandidaten nominieren. Durch das Prinzip der offenen Vorwahl können auch Nicht-Parteimitglieder auf die Kandidatenauswahl Einfluss nehmen. Für die Teilnahme an den Vorwahlen verlangen Sozialisten, Rechtskonservative und Grüne lediglich die Unterzeichnung einer Wertecharta der Partei sowie eine Registrierungsgebühr.
Die Gewinner der Vorwahlen können jedoch nicht ohne Weiteres bei der Wahl antreten. Für die Kandidatur ist zusätzlich die Unterstützung von 500 so genannten Wahlpaten erforderlich. Diese sind Mitglieder gewählter Körperschaften, darunter Abgeordnete der beiden französischen Parlamentskammern oder des Europäischen Parlaments, Bürgermeister von Gemeinden, die Bürgermeister der Arrondissements von Paris, Marseille und Lyon, Stadtverordnete, Territorialräte oder die Vertreter der Auslandsfranzosen.
Der Verfassungsrat veröffentlichte am 18. März die Liste der für die Wahl zugelassenen Kandidaten. Elf Personen konnten die 500 Unterschriften der Wahlpaten erlangen. Damit treten sie in der ersten Runde am 23. April an. Um als Präsident gewählt zu werden, muss ein Kandidat die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreichen. Wenn kein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen im ersten Wahlgang auf sich vereinen kann, was bisher bei allen Präsidentschaftswahlen nicht der Fall war, gibt es eine Stichwahl zwischen den beiden führenden Politikern.
Eine Wiederwahl ist beliebig oft möglich, allerdings dürfen höchstens zwei Amtszeiten aufeinander folgen. Vor 2000 dauerte eine Amtszeit noch sieben Jahre.
Quelle. reuters.de
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