Beamtinnen, Soldatinnen und Richter sollen demnach verpflichtet werden, ihr Gesicht auch bei Tätigkeiten mit direktem Dienstbezug zu zeigen. Zudem könnten Personen künftig verpflichtet werden, ihr Gesicht zu enthüllen, um einen Abgleich mit dem Lichtbild im Ausweis zu ermöglichen, etwa bei Wahlen. Ausnahmen sollen nur zu gesundheitlichen oder dienstlichen Zwecken wie beispielsweise zum Infektionsschutz beziehungsweise zum Eigenschutz möglich sein.
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