Die neuen Details sind für die Bundeswehr und auch Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) mehr als peinlich. Bisher hatte das Ministerium stets behauptet, dass die Truppe bis zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt keine Hinweise auf die extremistische Einstellung des Soldaten hatte. Auch bei zwei Sicherheitsüberprüfungen durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD), den Truppen-Geheimdienst, sei während der rund achtjährigen Karriere des Soldaten nie etwas aufgefallen.
Die frühen Hinweise auf die Gesinnung des Soldaten stammen in der Tat nicht aus der Akte des 28-Jährigen. Vielmehr meldete sich am Freitag ein Soldat aus eigenen Stücken bei seinen Vorgesetzten. Er erinnerte sich, dass die französischen Professoren im Offizierslehrgang von Franco A. 2014 dessen Master-Arbeit als extremistisch und unvereinbar mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingestuft hatten.
Im Ministerium sorgte der Vorfall auch am Samstag für hektische Betriebsamkeit. Dem Ressort droht der Vorwurf, die Öffentlichkeit, aber auch das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags (PKGr), nicht richtig unterrichtet zu haben. Um dem vorzubeugen, schickte Staatssekretär Gerd Hoofe noch am Samstagvormittag einen entsprechenden Hinweis an den Vorsitzenden des Gremiums und bat ihn, auch die anderen Mitglieder über den brisanten neuen Hinweis zu unterrichten.
Rechtsextreme Passagen in der Abschlussarbeit
Nach den bisherigen Ermittlungen war Franco A. an der Elite-Universität aufgefallen, als er in seiner Master-Arbeit "Politischer Wandel und Subversionsstrategie" Anfang 2014 stramm völkische und teilweise rechtsextreme Meinungen wiederholte und sich nicht von entsprechenden Denkern oder Philosophen distanzierte. Wörtlich beschrieb ein Professor die Arbeit mit dem Urteil, sie sei nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar.
Ein Bundeswehrwissenschaftler vom Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr hatte die Arbeit damals ebenfalls gelesen. Er schrieb in seiner Bewertung, der Text enthalte eindeutig "völkisches Denken". Trotz der beiden klaren Urteile wurde der Verdacht fallen gelassen, da sich Franco A. gegenüber seinem deutschen Vorgesetzten an der Uni wortreich erklärte, sich von der Arbeit distanzierte und angab, das Papier unter Zeitdruck geschrieben zu haben.
Laut den bisherigen Ermittlungen des Ministeriums wurde der Vorfall damals nach den Erklärungen von A. komplett fallen gelassen. Der deutsche Student schrieb eine neue Arbeit und schaffte damit auch den Abschluss. Da der deutsche Vorgesetzte an der Universität seine Vor-Ermittlungen, die Vorstufe eines echten Disziplinarverfahrens, einstellte, wurde der Vorfall nicht in der Personalakte vermerkt. Auch der zuständige MAD wurde deswegen nicht mit weiteren Recherchen betraut.
Schriftliche Belehrung, Fall erledigt
Der Vorgesetzte an der Uni spielt eine Schlüsselrolle. Er hörte A. damals in Fontainebleau an und war der Meinung, dass dieser keine rechte Gesinnung habe. Statt einer förmlichen Ermittlung belehrte er den Soldaten schriftlich und räumte ihm eine zweite Chance ein, so die bisherige Rekonstruktion. Damit war der Fall erledigt. Ohne die Erinnerung eines damals beteiligten Soldaten wäre er das bis heute.
Für die Bundeswehr wirft der Vorgang viele Fragen auf. Das Ministerium ordnete am Wochenende an, die damalige Arbeit umgehend zu beschaffen und durch den MAD auswerten zu lassen. Zudem soll der damalige Vorgesetzte an der Universität befragt werden, warum er und auch ein eingeschalteter Rechtsberater den Verdacht gegen A. damals trotz der eigentlich eindeutigen Hinweise nicht weiter verfolgten und nicht zumindest eine Routine-Überprüfung durch den MAD anstießen.
Für Ministerin von der Leyen wird der Fall Franco A. durch die neue Enthüllung unangenehmer, illustriert er doch auf den ersten Blick den Verdacht, dass in ihrer Truppe Verdachtsfälle von rechtsextrem eingestellten Soldaten womöglich nicht richtig verfolgt werden oder durch fadenscheinige Entschuldigungen der Betroffenen gestoppt werden können. Aus dem Ministerium hieß es, der Fall müsse nun vollständig und schonungslos aufgeklärt und wenn nötig Konsequenzen gezogen werden.
Franco A. war am vergangenen Mittwoch festgenommen worden, die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen ihn und einen mutmaßlichen Komplizen wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat. Konkret nehmen die Fahnder an, dass A. einen Anschlag vorbereitete und sich dafür illegal eine Waffe beschafft hat. Mitte 2016 legte er sich zudem eine Tarn-Identität als syrischer Flüchtling zu. Möglicherweise wollte er nach dem Anschlag so eine falsche Fährte legen.
Quelle : spiegel.de
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