Polen ruft seine Bürger zurück

  03 Mai 2017    Gelesen: 868
Polen ruft seine Bürger zurück
In Polen ist ein neues Gesetz über die Rückführung der im Ausland lebenden Landsleute verabschiedet worden, dessen Ziel es ist, alle sich in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion befindenden ethnischen Polen in einem Ort zu sammeln, wie die russische Zeitung „Wsgljad“ am Mittwoch berichtet.
Der Repatriant ist gemäß dem neuen Gesetz nun eine Person, die in sein historisches Heimatland für ständigen Aufenthalt angekommen ist. Diese Menschen sollen Lebensmittel und alle notwendigen Hygienemittel bekommen. Zudem können sie mit einem monatlichen Taschengeld in Höhe von etwa 50 Euro rechnen, solange sie keinen Job finden. Außerdem würden eine staatliche Finanzhilfe für Miete, den Kauf oder Renovierungsarbeiten einer Wohnung zur Verfügung gestellt, zudem Steuerermäßigungen für geschenkten Wohnraum. Die polnische Regierung rechnet dem Blatt zufolge mit der Rückkehr von 10.000 bis 15.000 Polen.

Wie das Blatt weiter schreibt, regelt die Rechte der Repatrianten im Rahmen des Gesetzes ein spezielle Polenkarte („Karta Polaka“). Dank ihr können die Beamten leicht einen ethnischen Polen, der ins Heimatland zurückkehrte, von einem Migranten, der die polnische Staatsbürgerschaft bekommen will, unterscheiden.

Der Besitzer solch einer Karte verfügt in Polen über viele Rechte, die auch für alle Staatsbürger gültig sind. Sie können sich beispielweise Unternehmen gründen oder ohne spezielle Genehmigungen arbeiten. Man kann kostenlos medizinisch versorgt werden und teilweise kostenlos studieren. Mit dieser Karte sind alle Museen frei und die Zugtickets können mit einem Rabatt von 37 Prozent erworben werden.

Wer in zweiter oder dritter Generation Pole und Bürger einer der ehemaligen Sowjetrepubliken ist, muss über Grundkenntnisse der polnischen Sprache verfügen sowie diese für seine Muttersprache halten und beweisen, dass ein Vorfahre, Urgroßmutter oder Urgroßvater, Pole war oder die polnische Bürgerschaft hatte. Außerdem könne man einen Beleg von einer offiziellen polnischen Organisation vorlegen, die eine aktive Teilnahme der Person an Tätigkeiten bestätigen kann, die zur Förderung der polnischen Sprache sowie Kultur innerhalb in letzten drei Jahren beitragen haben soll. Bei Einhaltung dieser Bedingungen kann man seine Polenkarte bei dem nahliegenden Konsulat bekommen. Dafür müssen vorher ein schriftlicher Antrag und persönliche Dokumente vorgelegt werden.

Nach Erhalt ist die Karte zehn Jahre lang gültig und läuft aus, wenn ihr Besitzer ständig in Polen lebt und die polnische Bürgerschaft bekommt. Sie können auch Kinder erhalten, falls ein Elternteil bereits eine besitze.

Laut der russischen Zeitung sind nicht alle Staaten mit der neuen Initiative Polens zufrieden. Das weißrussische Verfassungsgericht soll vor sechs Jahren eine Reihe von Normen rund um die Polenkarte für völkerrechtswidrig eingestuft haben.
Audronius Ažubalis, der Chef des litauischen Parlamentsausschusses für internationale Politik, meint, dass diese Karte die Freundschaftsbeziehungen zwischen Polen und Litauen bedrohe.

Am 21. April hatte der polnische Senat die entsprechende Gesetznovelle gebilligt.

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