Konventionelle Schweinehaltung in Deutschland laut Gutachten rechtswidrig

  04 Mai 2017    Gelesen: 1176
Konventionelle Schweinehaltung in Deutschland laut Gutachten rechtswidrig
Die in Deutschland konventionelle Haltung von Mastschweinen verstößt laut einem Rechtsgutachten gegen das Tierschutzgesetz. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) berichtet, sind Rechtsanwälte der Hamburger Kanzlei Günther im Auftrag der Umweltschutzorganisation Greenpeace zu diesem Schluss gekommen.
Wie die SZ schreibt, müssen Tiere gemäß Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes ihren „Bedürfnissen entsprechend“ untergebracht werden. Zudem müsse darauf geachtet werden, dass ihre Bewegung nicht so eingeschränkt werde, sodass „vermeidbare Leiden“ entstünden.

„Die Tiere stehen oft im eigenen Dreck, die Klauen sind wund. Die Tiere leiden“, sagte eine Greenpeace-Vertreterin. Auslöser für das über 60 Seiten lange Gutachten sollen demnach Bilder aus ganz normalen Ställen gewesen sein.

Jährlich werden laut dem Gutachten rund 60 Millionen Mastschweine in Deutschland geschlachtet. Der Großteil davon würde sein Leben lang auf hartem, löchrigem Betonboden stehen. Jedes der 100-Kilo-Tiere habe nicht mal einen Quadratmeter Platz, was dazu führe, dass die reinlichen Tiere den Kot- vom Schlafplatz nicht trennen könnten. Zudem fehle es im Stall an Einstreu: Den neugierigen und schlauen Tieren sei auch langweilig.
„Der Platzmangel und die fehlende Beschäftigungsmöglichkeit führen dazu, dass die Tiere Verhaltensstörungen wie Schwanzbeißen entwickeln“, so Davina Bruhn, Anwältin und Mitautorin des Gutachtens.

Darüber hinaus könnten die Schweine auch nicht gleichzeitig essen – ein weiteres Manko für die sozialen Tiere.

„Die vom Landwirtschaftsministerium legalisierte Haltungsform ist weit davon entfernt, dass die Schweine ihre Bedürfnisse ausleben können“, fügte sie hinzu.

Mehrere Verbesserungsmöglichkeiten

Dem Anwalt Christoph Maisack von der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht zufolge gibt es nun mehrere Möglichkeiten, die Haltung von Mastschweinen zu verbessern.

Das Landwirtschaftsministerium könnte entweder selbst tätig werden oder eine Landesregierung könnte einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht stellen. Auch der Bundestag sei befugt dazu, sollte ein Viertel seiner Mitglieder einen Antrag fordern.
„Die Chancen stünden gut, die Argumentation im Gutachten ist stringent“, so Maisack.

Dabei bezweifelt er jedoch, dass sich in geraumer Zeit etwas in dieser Hinsicht tun werde.

Quelle : sputnik.de

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