Insgesamt gibt es laut Grosse-Brömer mehrere offene Punkte. Dazu gehöre die Ausgestaltung der Infrastrukturgesellschaft. Die Grundlinien seien zwar geklärt, "aber es gibt da in vielfältiger Hinsicht noch Nachfragen". Die Gespräche zur Abstimmung sollten in dieser Woche stattfinden.
Insgesamt sind 13 Grundgesetzänderungen vorgesehen, um die innerstaatlichen Finanzströme nach dem Auslaufen des Solidarpakts II zum Jahresende 2019 neu zu ordnen. Hinzu kommen etliche einfache Gesetze, mit denen das Verhältnis zwischen Bund und Ländern bei wichtigen staatlichen Aufgaben neu geregelt wird. Dazu zählt die Schaffung einer Autobahngesellschaft, in der ab 2021 Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen in der Hand des Bundes zusammengeführt werden sollen. Bisher übernehmen dies die Länder im Auftrag und auf Kosten des Bundes.
Dabei sind jedoch noch zahlreiche Details vor allem zwischen Haushalts- und Verkehrspolitikern umstritten wie die Kontrolle der GmbH durch den Bundestag oder in welchem Umfang es künftig ÖPP-Projekte mit Privatinvestoren geben können soll. Ein Verkauf der Autobahnen oder der Anteile an der neuen Infrastrukturgesellschaft soll im Grundgesetz verboten werden.
Quelle. reuters.de
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