Die Anklage in Stockholm hat am Freitagmorgen mitgeteilt, dass „alle Möglichkeiten, die Ermittlung voranzutreiben, erschöpft sind“ und dass ein Haftbefehl für Assange nicht mehr „angemessen“ sei. Dabei wies sie auf „die Ansichten, die der Oberste Gerichtshof (Schwedens) zur Angemessenheit einer Untersuchungshaft als Abwesenheitsurteils, zum Ausdruck gebracht hat,“ hin. Eine Verhaftung drohe dem Whistleblower laut einem Statement von Scotland Yard immer noch, sollte er die ecuadorianische Botschaft in der britischen Hauptstadt verlassen.
Der schwedische Anwalt Assanges, Per E Samuelsson, sagte über das Urteil es sei ein „totaler Segen“. Assange habe ihn gebeten den schwedischen Staat zu verklagen. Dem Anwalt zufolge gehe es nicht um Geld, aber um eine Art Entschädigung.
Assange bekam in der ecuadorianischen Botschaft in London 2012 politisches Asyl und wohnte seitdem dort, weil ihm wegen eines schweren Vorwurfs - einer angeblichen Vergewaltigung - in Schweden Auslieferung in die USA drohte, wo er nach Veröffentlichung der militärischen und diplomatischen Dokumente auf seiner Enthüllungsplattform WikiLeaks ebenso angeklagt ist. Der 45-jährige hat alle Vergewaltigungsvorwürfe immer zurückgewiesen.
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