Kessler verklagte dann nicht nur die Autoren der Kommentare, sondern auch diejenigen, die jene gelikt haben. Kessler erklärte, mit dem Drücken des „Like“-Buttons würde ein Post populärer, und mehrere Nutzer könnten diesen Post sehen.
Die Bezirksrichterin Catherine Gerwig erläuterte, „Facebook-Likes“ seien eine befürwortende Äußerung, und der Beklagte habe gezeigt, dass er mit den Beleidigungen einverstanden sei.
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