Trumps Dekret sieht vor, dass Bürger aus sechs überwiegend muslimischen Staaten 90 Tage lang nicht in die USA dürfen. In der Zwischenzeit soll die Regierung schärfere Visumregeln einführen. Vor einer Woche war der bereits von anderen Gerichten ausgesetzte Erlass vor einem Berufungsgericht in Virginia erneut gescheitert. Die Richter äußerten mit einer Mehrheit von zehn zu drei Stimmen Zweifel daran, ob es bei den Regeln wirklich um die nationale Sicherheit geht. Zudem könnte das Verbot gegen die Verfassung verstoßen, indem es Angehörige einer bestimmten Religion diskriminiere. Die Richter berücksichtigten auch Äußerungen Trumps aus dem Wahlkampf, da diese seine wahre Motivation offenbart hätten. Trump hatte damals eine "totale und vollständige Abschaltung" der muslimischen Einwanderung in die USA gefordert.
KONSERVATIVE HABEN MEHRHEIT IM SUPREME COURT
Im Obersten Gerichtshof sitzen neun Richter. Fünf von ihnen sind Konservative, wobei mit Anthony Kennedy einer davon sich gelegentlich auch der Meinung seiner vier Kollegen vom linken Flügel anschließt. Zum konservativen Lager zählt auch Neil Gorsuch, der von Trump ernannt wurde.
Trumps Erlass stammt vom 6. März. Betroffen sind Bürger aus dem Iran, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien und Jemen. Es war sein zweiter Anlauf, nachdem er mit einem ersten Versuch Ende Januar bereits am Widerstand der Gerichte gescheitert war. In der kurzen Zeit, in der das erste Dekret in Kraft war, sorgte es für massives Chaos an Flughäfen und Massenproteste in zahlreichen Städten. Das Berufungsgericht in Virginia bestätigte eine Entscheidung eines Bundesgerichts in Maryland. Ein weiteres Bundesgericht in Hawaii setzte ebenfalls Kernaspekte des Dekrets aus. Diese Entscheidung wird derzeit von einem Berufungsgericht in San Francisco überprüft.
Der Anwalt der Regierung reichte beim Supreme Court neben den Eilanträgen auch eine umfassendere Beschwerde ein. Er will grundsätzlich klären lassen, welche Befugnisse die Justiz hat, wenn es um Dekrete des Präsidenten geht. Die obersten Richter sind nicht verpflichtet, sich mit der Beschwerde zu befassen, würden dies aber wohl tun, da sie von der Regierung kommt. Damit ist jedoch frühestens ab Herbst zu rechnen.
Quelle. reuters.de
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