General Atomics habe beim Oberlandesgericht Düsseldorf eine Anhörungsrüge zu einer abgewiesenen Wettbewerbsklage eingereicht, heißt es in dem Bericht. Die US-Firma beklage die Intransparenz bei dem Auswahlverfahren und erwäge deswegen sogar eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, berichtete die Zeitung. Der Drohnen-Hersteller hatte bei der Vergabe des Auftrags Anfang 2016 das Nachsehen gegen IAI.
Leasing sei wirtschaftlicher
Kritik am Auswahlverfahren äußerte auch die Opposition im Bundestag. "Das Verteidigungsministerium hat es versäumt, vergleichbare Angebote einzuholen", sagte der Grünen-Verteidigungsexperte Tobias Lindner der "Bild".
Das Verteidigungsministerium rechtfertigte dagegen seine Entscheidung. "Der eingeschlagene Weg - Heron TP zu leasen - ist der wirtschaftlichere", zitierte die "Bild" einen Sprecher. Eine weitere Sprecherin ergänzte, die Korrektheit des Vergabeverfahrens sei bereits in zwei Instanzen bestätigt worden - zuletzt vom Oberlandesgericht Düsseldorf im Mai. Dieses hatte eine Beschwerde von General Atomics abgewiesen. Der US-Konzern war gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamtes vorgegangen, das der Bundeswehr recht gegeben hatte.
Kosten belaufen sich auf mehr als eine Milliarde Euro
Ursprünglich sollte der Verteidigungsausschuss kommenden Mittwoch über das Drohnen-Geschäft abstimmen. Im Sommer sollte der Vertrag dann unterschrieben werden. Geplant war, fünf Kampfdrohnen vom Typ Heron TP anzumieten, um die Zeit zu überbrücken, bis ein europäisches Konkurrenzprodukt entwickelt worden ist.
Für die fünf Drohnen sollen mehr als eine Milliarde Euro eingeplant sein. Die Kosten beinhalten Betrieb, Wartung, Instandhaltung und Ausbildung von Piloten. Aufgrund der Produktionszeit werde es aber noch mindestens zwei Jahre bis zur Einsatzfähigkeit der Drohnen dauern. Die Kampfdrohnen sollen die derzeit von der Bundeswehr in Afghanistan und Mali genutzten Aufklärungsdrohnen desselben Produzenten ersetzen, die für eine Bewaffnung zu klein sind.
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