Acht der zehn Experten gingen sehr hart mit dem Entwurf des Ministers ins Gericht. Die Rechtswissenschaftler, Industrievertreter und Verbandsprecher knöpften sich unterschiedliche Aspekte des Gesetzes vor, doch immer wieder sagten sie das V-Wort: verfassungswidrig.
Die Anhörung machte auch dem letzten Beobachter klar, wie viele Einwände gegen das Vorhaben gegen Hasskriminalität in den sozialen Netzwerken bestehen. Maas' Entwurf sieht Strafen von bis zu 50 Millionen Euro vor, wenn Plattformen illegale Inhalte nicht schnell genug löschen und keine transparenten Systeme zum Umgang mit Nutzerbeschwerden aufbauen.
Ein möglicher Kompromiss
Selbst in der Koalition ist das Vorhaben umstritten. Union und SPD versuchen schon lange, sich untereinander sowie mit dem SPD-geführten Justizministerium zu einigen. Die Zeit drängt: Kommende Woche soll das Gesetz, in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, beschlossen werden.
Wer im Bundestag genau hinhörte, ahnt, wohin nun die Reise gehen könnte: SPD-Berichterstatter Johannes Fechner, der rechtspolitische Sprecher seiner Fraktion, betonte, dass "die wichtigste Norm" des Gesetzes unbestritten sei und auch von Experten nicht in Zweifel gezogen worden sei: die Pflicht für Plattformen wie Facebook, YouTube und Twitter, einen sogenannten Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland zu ernennen - also eine offizielle Kontaktstelle, an die sich deutsche Nutzer und Behörden wenden können, wenn Rechte auf der Plattform verletzt werden. Bislang gibt es so etwas nicht.
Darauf können sich alle einigen - und auf diese Kernforderung könnten Maas' Pläne zusammenschrumpfen.
Die Union drängt außerdem auf ein System der Selbstregulierung wie in der Filmwirtschaft, das von den Plattformen aufzubauen wäre. Dies würde bedeuten, dass etwa Facebook bei strittigen Entscheidungen über Inhalte nicht selbst entscheidet, sondern jene Fälle an eine Drittinstanz weiterleitet, wo Experten sitzen und ihre Aufgaben nach nachprüfbaren Richtlinien erfüllen.
Außerdem will die Union eine Regelung, mit der strittige Beiträge, die zu Unrecht gelöscht worden sind, wiederhergestellt werden können. So will man den Kritikern entgegenkommen, die Gefahren für die Meinungsfreiheit sehen, weil aus Angst vor Bußgeldern zu viel gelöscht werden könnte.
Facebook veröffentlicht Zahlen
Justizminister Maas hatte selbst bereits in Aussicht gestellt, dass er bereit sei, von den starren Fristen seines Gesetzes abzuweichen. Ursprünglich wollte er, dass "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" binnen 24 Stunden sowie andere illegale Inhalte, bei denen die Entscheidung komplizierter ist, binnen sieben Tagen gelöscht werden.
Facebook selbst veröffentlichte pünktlich zur Anhörung ausnahmsweise Zahlen zum Ausmaß des Problems der Hasskriminalität auf seiner Plattform. In den vergangenen zwei Monaten habe man durchschnittlich 3500 Posts pro Woche gelöscht, die in Deutschland als Hassrede gemeldet worden seien, schrieb Facebook-Manager Richard Allan.
Justizminister Maas sagte dem SPIEGEL dazu: "Ohne politischen Druck scheint sich bei Facebook leider nichts zu bewegen." Dass Facebook nun etwa auch sein abgeschottetes Löschzentrum in Berlin erstmals für Politikerbesuch öffnete, begrüßt der SPD-Politiker. "Mehr Transparenz war überfällig. Eigentlich sollte es im eigenen Interesse des Unternehmens liegen, dass seine Kunden erfahren, wie es mit strafbaren Posts umgeht", so Maas.
Quelle : spiegel.de
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