Autonome Autos sollen lieber Tiere töten

  20 Juni 2017    Gelesen: 908
Autonome Autos sollen lieber Tiere töten
Die Aussicht, dass künftig Computer statt Menschen Autos durch unsere Straßen lenken, wirft ernsthafte ethische Fragen auf. Wie sollen die Maschinen bei unausweichlichen Unfällen reagieren? Und was passiert mit den massenhaft anfallenden Daten?
Autonom fahrende Autos sollen im Falle eines Unfalls stets Sachschaden vor Personenschaden hinnehmen. Das fordert eine Expertenkommission in ihrem Vorschlag für Leitlinien für selbstfahrende Autos auf deutschen Straßen. Der Entwurf des von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eingesetzten Gremiums soll am heutigen Dienstag vorgestellt werden. Wie das "Handelsblatt" vorab berichtet, hat das Gremium 20 Regeln aufgestellt, um autonome Systeme zu ermöglichen. Darin heiße es etwa: "Der Schutz von Menschen hat Vorrang vor allen anderen Nützlichkeitserwägungen."

In den unter Leitung des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio augesarbeiteten Empfehlungen soll es darum gehen, was automatisierte Fahrsysteme künftig dürfen und was aus ethischen Gründen ausdrücklich nicht. So müssten Personen bei Unfällen immer Vorrang haben und im Zweifel eher Tier- oder Sachschäden hingenommen werden. Und: "Bei unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution) strikt untersagt. Eine Aufrechnung von Opfern ist untersagt."

Zudem warnen die Experten vor einer Totalüberwachung der Verkehrsteilnehmer. Fahrzeughalter und -nutzer müssten "grundsätzlich über Weitergabe und Verwendung ihrer anfallenden Fahrzeugdaten" entscheiden dürfen. Auch auf die Gefahr einer Manipulation der Fahrzeugsteuerung weist die Kommission hin.

Die Kommission hatte im Herbst ihre Beratungen aufgenommen. Ihr gehören Wissenschaftler sowie unter anderem Vertreter von Autobranche, Verbraucherschützern und vom Autofahrerclub ADAC an. Computer dürfen in Autos in Deutschland künftig Fahrfunktionen übernehmen - der Mensch am Lenkrad muss aber immer wieder eingreifen können. Der Rechtsrahmen dafür war im Mai verabschiedet worden.

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