Weiter erklärte er, dass die gezielte Attacke auf zivile Bevölkerung und Objekte grobe Verletzung der Genfer Konvention von 1949 sowie der Konvention über Kinder-, Menschenrechte und Grundfreiheiten ist.
Die blutigen Provokationen der armenischen Einheiten an der Kontaktlinie zeigen, dass der lange Jahre gehaltene ungerechte Status quo zu tragischen Konfrontationen führt. In diesem Sinne ist er auf Dauer nicht haltbar. Daher sollen die Länder, die in der Minsker-Gruppe vertreten sind, zur Konfliktbewältigung bald wie möglich ihre Stellung nehmen, die Erfüllung von vier Resolutionen des UN-Sicherheitsrates (822, 854, 874 und 884) gewährleisten, so Jean-François Mancel.
Am Ende seines Statements ruft der Verein Armenien dazu auf, es zu verstehen, dass die Fortsetzung der illegalen Besetzung von Berg-Karabach und der umliegenden Regionen unmöglich ist.
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