Bundesregierung will Vetorecht bei Unternehmensverkäufen

  13 Juli 2017    Gelesen: 810
Bundesregierung will Vetorecht bei Unternehmensverkäufen
Die Bundesregierung hat ihr Vetorecht bei Übernahmen deutscher Firmen durch ausländische Investoren beträchtlich erweitert.
Der Branchenverband der Digitalwirtschaft in Deutschland, Bitkom, kritisiert eine neue Verordnung, mit der die Bundesregierung ein Veto bei geplanten Übernahmen deutscher Firmen durch ausländische Investoren einlegen möchte. Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sagte den Deutschen Wirtschafts Nachrichten, dass die Regierungsverordnung internationale Investoren abschrecken könnte:

„Die Initiative geht, so verständlich sie auf ersten Blick sein mag, in die falsche Richtung. Die digitale Wirtschaft braucht zweierlei: Sie braucht erstens mehr Investitionen und Kapital gerade für besonders wachstumsstarke Tech-Anbieter und Start-ups. Und sie braucht zweitens vergleichbar günstige Investitionsbedingungen in Auslandsmärkten. Dafür sollte sich die Politik stark machen, anstatt internationale Investoren abzuschrecken.

Der Vorschlag der Bundesregierung ist extrem weit gefasst und bezieht u.a. Softwarehäuser und IT-Dienstleister ein, die Infrastrukturbetreiber aber auch Banken beliefern. Es wird unter den 60.000 deutschen Software- und IT-Serviceanbietern kaum ein Unternehmen geben, das nicht auch in diesem Bereich Kunden hat. Die jetzt angedachte Regelung stellt damit faktisch die gesamte deutsche Softwarebranche unter Beobachtung und belegt sie mit einem Veto-Vorbehalt.

Das Außenwirtschaftsgesetz bietet dem Staat heute bereits eine Handhabe, bei besonders sicherheitskritischen Unternehmensübernahmen zu intervenieren. Die Politik macht von diesen Möglichkeiten aus gutem Grund nur sehr sparsam und mit größter Zurückhaltung Gebrauch. Wo die verfügbaren Möglichkeiten bisher kaum genutzt werden, erstaunt uns sehr, dass jetzt die rechtliche Basis für staatliche Interventionen gegen Investitionen und Unternehmensübernahmen erweitert werden soll.

Wie auch immer die Bundesregierung entscheidet: Wir dürfen kein Signal der Abschottung an die internationalen Märkte senden. Deutschland ist mehr als jedes anderes Land der Welt auf den Austausch von Waren, Dienstleistungen und Kapital angewiesen.“

Die Bundesregierung plant, ihr Vetorecht bei Firmenübernahmen beträchtlich auszuweiten. Das Kabinett gab am Mittwoch nach Angaben aus Teilnehmerkreisen grünes Licht für eine Regierungsverordnung, berichtet Reuters. Diese sieht vor, dass der Verkauf deutscher Unternehmen künftig untersagt werden kann, wenn dadurch wichtiges Know-how ins Ausland verloren ginge. Die Verordnung, die das Wirtschaftsministerium erarbeitet hat, muss nicht von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, sondern tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

In den neuen Regeln wird erstmals konkret eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Firmenübernahmen definiert. Dies ist etwa der Fall, wenn es um sogenannte kritische Infrastruktur geht – von Krankenhäusern bis zu Stromnetzen sowie Software von Krankenhäusern, Bahnhöfen oder Flughäfen. Auch für Firmen, die Zugriff auf Daten haben, die in Clouds abgelegt wurden, sollen der Zeitung zufolge künftig schärfere Übernahmeregeln gelten. Wichtiges Fachwissen soll nicht durch Übernahmen verloren gehen.

Betreiber von Unternehmen aus diesen Bereichen sollen gegebenenfalls besser vor dem Einstieg von Investoren von außerhalb der EU geschützt werden. Zudem kann sich die Regierung mit der Überprüfung der Verkaufspläne künftig vier Monate Zeit lassen. Das ist doppelt so lange wie bisher.

Bei den Wirtschaftsverbänden stößt der Vorschlag auf einhellige Ablehnung: „Ein Außenwirtschaftsrecht, das Investitionen mehr und mehr blockiert, lehnt der BDI ab“, erklärte Stefan Mair von der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) am Mittwoch. „Wir fordern, dass Deutschland sich klar als ein für ausländische Investoren offenes Land präsentiert.“ Drei Millionen Personen würden in Deutschland für Unternehmen in ausländischer Hand arbeiten.

Dass viele Bereiche der Wirtschaft als kritische Infrastruktur eingestuft würden, sei problematisch. „Dies macht den Investitionsstandort Deutschland weniger attraktiv“, sagte Mair. „Sinnvoller wäre es, wenn die Bundesregierung den Druck auf ausländische Regierungen verstärkt, die ihre Märkte für Handel und Investitionen noch nicht so weit geöffnet haben wie wir.“ Auch der CDU-Wirtschaftsrat kann dem größeren Vetorecht nichts abgewinnen. „Deutschland macht sich unglaubwürdig“, sagte Generalsekretär Wolfgang Steiger. „Vergangene Woche rufen wir auf dem G20-Gipfel zu einem Bekenntnis zu Freihandel und offenen Märkten auf und im Anschluss bauen wir selbst Schranken auf.“ Unternehmenskäufe seien eine privatwirtschaftliche Angelegenheit und unterlägen der Entscheidung von Geschäftsführern und Anteilseignern.

Kritik kommt auch von der Investmentbank Goldman Sachs, die viele Fusionen und Übernahmen begleitet. „Für deutsche Technologieunternehmen bedeutet das, dass sie schwerer an Eigen- und Risikokapital kommen könnten, um Wachstum zu finanzieren“, sagte Goldman-Sachs-Partner Alexander Mayer der Nachrichtenagentur Reuters. „Die Gefahr besteht darin, dass die Bewertung bestimmter Vermögenswerte leiden könnte, wenn Anleger befürchten, dass die Regierung deutsche Unternehmen vor Übernahmen schützen will.“ Freie Kapitalmärkte dürften keine Einbahnstraße sein.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) forderte, die Firmen-Belange nicht aus den Augen zu verlieren. „In diese sensible Abwägung sollte die Bundesregierung die deutsche Wirtschaft, die sie schützen will, stärker einbeziehen“, forderte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks. „Denn der Teufel steckt hier im Detail.“

Die Verordnung ist auch eine Reaktion auf die Übernahme des Roboter- und Anlagenbauers Kuka durch den chinesischen Haushaltsgeräte-Hersteller Midea im vergangenen Jahr. Im Dezember hatte ein Investor aus China den Kauf des Chipanlagenbauers Aixtron abgeblasen, nachdem die US-Regierung die Übernahme von Aixtrons US-Geschäft wegen Sicherheitsbedenken blockiert hatte.

Aufsehen verursachte auch der Fall des Aachener Maschinenbauers Aixtron, der ebenfalls von chinesischen Investoren aufgekauft werden sollte. Seine Übernahme scheiterte an den USA, die „Risiken für die nationale Sicherheit“ geltend machten und die Übernahme der dortigen Aixtron-Tochter untersagten.

Nicht absehbar ist derzeit, wie sich das Vetorecht der Bundesregierung auf den deutschen Markt für junge Unternehmen sowie Beteiligungen und Übernahmen auswirken wird. Investoren sowie potentielle Firmengründer könnten von der Regelung abgeschreckt werden, weil sie ihre Handlungsfreiheit beträchtlich einschränkt.

Auch andere Länder verschärfen die Bedingungen für Investitionen aus dem Ausland. Apple errichtet wegen verschärfter Cyber-Gesetze erstmals ein Rechenzentrum in China. Die Datenzentrale werde zusammen mit der lokalen Internetfirma Guizhou-Cloud Big Data Industry (GCBD) betrieben, teilte der US-Konzern am Mittwoch mit. Die Anlage sei Teil einer geplanten Investition von einer Milliarde Dollar in der im Süden gelegenen Provinz Guizhou. Damit würden den in China neu eingeführten Regeln zur Netzsicherheit entsprochen. „Diese Regelungen erfordern, dass Cloud-Dienste durch chinesische Unternehmen betrieben werden, deshalb arbeiten wir mit GCBD zusammen, um iCloud anzubieten“, teilte Apple mit.

China hat vergangenen Monat ein neues Gesetz zur Speicherung sensibler Daten eingeführt. Die Volksrepublik setzt darauf, den eigenen Datenraum zu kontrollieren. Staaten sollten in die Lage versetzt werden, Datenströme zu überwachen, die über ihre Landesgrenzen transferiert werden, argumentiert die Regierung in Peking. Die deutsche Wirtschaft befürchtet durch das Cyber-Security-Gesetz Nachteile.

Quelle: deutsche-wirtschafts-nachrichten

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