Bundesrat billigt Gesetz zur Terrorabwehr

  27 November 2015    Gelesen: 632
Bundesrat billigt Gesetz zur Terrorabwehr
Die deutschen Geheimdienste können bei der Terrorabwehr weiterhin Auskünfte von Fluggesellschaften, Banken und Telekommunikationsunternehmen einholen. Der Bundesrat billigte die vom Bundestag vor gut drei Wochen beschlossene Verlängerung der Gesetze zur Terrorismusbekämpfung, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA eingeführt worden waren. Die Gesetze gelten nun bis Anfang 2021 weiter.
Eigentlich wären die Bestimmungen zum Jahreswechsel ausgelaufen. Die nun beschlossene Verlängerung sieht vor, die Wirksamkeit der Regelungen vor 2021 erneut zu bewerten.

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