Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Krakau ziehe einen Schlussstrich unter die Justizverfahren gegen den polnisch-französischen Regisseur, sagte Polanskis Verteidiger Jerzy Stachowitz der Nachrichtenagentur AFP.
Der Krakauer Richter Dariusz Mazur hatte bei seiner Urteilsbegründung Ende Oktober gesagt, die USA hätten mit dem damaligen Verfahren "die Regeln eines fairen Prozesses ernstlich gebrochen". Mit einer Auslieferung Polanskis hätte Polen nach seinen Worten die "Rechte von Herrn Polanski und gleichzeitig die Europäische Menschenrechtskonvention" verletzt. Polanskis Verteidiger hatten das Auslieferungsgesuch mit dem Argument zurückgewiesen, dass es ja bereits einen Deal mit der Staatsanwaltschaft gegeben habe, der auch die Anwälte des Opfers zugestimmt hätten. Nach dieser Vereinbarung hat Polanski seine Strafe bereits verbüßt.
Polanskis Opfer Geimer setzt sich seit langem für eine Einstellung des Verfahrens in den USA ein. In ihren vor zwei Jahren veröffentlichten Memoiren schilderte sie, wie sie als 13-Jährige von Polanski vergewaltigt wurde - gleichzeitig aber betonte sie, dass sie dem Regisseur verziehen habe und machte der damaligen Staatsanwaltschaft schwere Vorwürfe.
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